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Bauaufsichtsamt

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Wer in einem Gebäude Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz bilden möchte, muss dem Grundbuchamt eine Bescheinigung der Bauaufsicht vorlegen, wonach die zu bildenden Nutzungseinheiten baulich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Die Bauaufsicht prüft und bescheinigt anhand der Bauzeichnungen, dass die einzelnen Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind. 

Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Bauaufsichtsämter.

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