Beschreibung
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde (§ 7 BauO NRW).
Die Bauaufsicht prüft, ob durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.