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Bauaufsichtsamt

Grundstücksteilungen

Beschreibung

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde (§ 7 BauO NRW).

Die Bauaufsicht prüft, ob durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

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