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Bauaufsichtsamt

Ordnungswidrigkeitenverfahren -Bußgelder- Bauaufsichtsamt

Beschreibung

Ordnungswidrig handelt, wer eine bauliche Anlage oder andere Anlagen und Einrichtungen ohne Baugenehmigung oder abweichend davon errichtet, ändert, nutzt, abbricht oder ihre Nutzung ändert. Das gilt auch für den Fall, dass Bescheinigungen und Nachweise – wie sie in der Baugenehmigung benannt sind – nicht vorgelegt werden. Die Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. 

Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Bauaufsichtsämter.

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