Beschreibung
Werden bauliche Anlagen ohne die erforderliche Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Anzeige errichtet, geändert, nutzungsgeändert oder betrieben, prüft die Bauaufsicht, ob die Anlage nachträglich genehmigt oder belassen werden kann. Gegebenfalls wird die Bauherrin/der Bauherr oder die Eigentümerin/der Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert.
Das gilt auch, wenn genehmigungsfreie Anlagen gegen Vorschriften des Baurechts verstoßen.
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Anschrift und Erreichbarkeit
Ungenehmigte und rechtswidrige bauliche Anlagen
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