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Bauaufsichtsamt

Wiederkehrende Prüfungen: Brandschauen

Beschreibung

Sonderbauten wie Krankenhäuser, Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Schulen sind in regelmäßigen Zeitabständen von drei beziehungsweise sechs Jahren durch die Bauaufsicht unter Beteiligung der Brandschutzdienststellen zu prüfen. Darüber hinaus kann für Bauvorhaben besonderer Art oder Nutzung eine wiederkehrende Prüfung angeordnet werden.
Diese wiederkehrenden Prüfungen dienen der Feststellung, ob das Gebäude noch mit der Baugenehmigung und ihren Nebenbestimmungen und dem der Baugenehmigung zugrunde liegenden Brandschutzkonzept übereinstimmt. Aus Gründen der Gefahrenabwehr muss zudem geprüft werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren wird je nach Art und Größe des Objekts die Brandschutzdienststelle des Rhein-Sieg-Kreises beteiligt.

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