Beschreibung
Grundsätzlich ist für alle Baugenehmigungsverfahren ein formeller Bauantrag erforderlich. Je nach der Art des Genehmigungsverfahrens sind unterschiedliche Unterlagen notwendig.
Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Bauaufsichtsämter.
Details
Dokumente
Um Ihr Bauvorhaben prüfen zu können, benötigt die Bauaufsicht für Ihren Bauantrag vollständige Unterlagen (Bauvorlagen). Die Anforderungen sind in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) im Einzelnen aufgeführt. Bauantragsvordrucke und weitere Formulare, die Sie für die Antragstellung benötigen, können Sie im Bereich „Links und Downloads“ herunterladen.
Die Landesbauordnung sieht vor, dass die Unterlagen für die genehmigungspflichtige Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Anlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserinnen oder Entwurfsverfassern (Architektin oder Architekt, Bauingenieurin oder Bauingenieur) erstellt werden. Ausnahmen regelt § 67 Absatz 2 BauO NRW. Bei schriftlicher Antragstellung legen Sie bitte die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung vor. Bei digitaler Antragstellung sind die Hinweise zur digitalen Antragstellung zu beachten. Das Merkblatt hierzu finden Sie unter "Links und Downloads".
Gebühren
Die Erteilung der Baugenehmigung, die Bauüberwachung und die Bauzustandsbesichtigung sind gebührenpflichtig. Wie sich diese Gebühren zusammensetzen, ist in der Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein Westfalen im Einzelnen geregelt. Sie richten sich je nach der Art des Bauvorhabens nach der Rohbausumme, nach der Fläche, nach der Herstellungssumme oder dem Verwaltungsaufwand.
Gebührenpflichtig sind auch die Ablehnung und die aktive Rücknahme eines Antrags.
Die Verwaltungsgebühren für einen Vorbescheid sind deutlich niedriger; sie werden anteilig auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet.
Mindestgebühren sind darüber hinaus in der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben festgelegt worden.
Beachten Sie bitte, dass Anträge medienbruchfrei bearbeitet werden sollen. Das bedeutet, schriftliche Anträge werden schriftlich beantwortet, digitale Anträge dagegen digital. Bei einer notwendigen Wandlung von Unterlagen kann es zu Scan- oder Druckkosten kommen, zum Beispiel wenn zu einem schriftlichen Antrag digitale Unterlagen eingehen.
Rechtsgrundlage
- § 70 Landesbauordnung NRW (Bau0 NRW) in Verbindung mit der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) (Bauantrag)
- § 77 Landesbauordnung NRW (Bau0 NRW) in Verbindung mit der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) (Bauvoranfrage)
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon |
---|---|---|
Antonia Hermann | Bauort Alfter | 02241 133172 |
Jan Taubert | Bauort Alfter | 02241 132737 |
Stefanie Diederichs | Bauort Eitorf | 02241 132235 |
Michaela Steuler | Bauort Eitorf | 02241 133621 |
Susanne Schmidt | Bauort Much | 02241 133225 |
Betina Kluth | Bauort Neunkirchen-Seelscheid | 02241 132251 |
Silke Mertens | Bauort Neunkirchen-Seelscheid | 02241 132087 |
Silke Kircher | Bauort Ruppichteroth | 02241 133283 |
Jens-Michael Jorjan | Bauort Swisttal | 02241 132247 |
Thomas Böhmke | Bauort Wachtberg | 02241 133264 |
Stefan Irkens | Bauort Windeck | 02241 133146 |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
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