Beschreibung
Grundsätzlich ist für alle Baugenehmigungsverfahren ein formeller Bauantrag erforderlich. Je nach der Art des Genehmigungsverfahrens sind unterschiedliche Unterlagen notwendig.
Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Bauaufsichtsämter.
Details
Dokumente
Um Ihr Bauvorhaben prüfen zu können, benötigt die Bauaufsicht für Ihren Bauantrag vollständige Unterlagen (Bauvorlagen). Die Anforderungen sind in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) im Einzelnen aufgeführt. Bauantragsvordrucke und weitere Formulare, die Sie für die Antragstellung benötigen, erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, bei den Gemeindeverwaltungen oder können Sie im Bereich „Links und Downloads“ herunterladen.
Die Landesbauordnung sieht vor, dass die Unterlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserinnen oder Entwurfsverfassern (Architektin oder Architekt, Bauingenieurin oder Bauingenieur) zusammengestellt werden. Bitte legen Sie die Unterlagen der Bauaufsicht in dreifacher Ausfertigung vor. Mit der Genehmigung bekommen die Antragstellerinnen oder Antragsteller eine Ausfertigung zurück, je eine verbleibt bei der Hausakte der Gemeinde und der Bauaufsicht. Im Freistellungsverfahren genügt die Vorlage von zwei Ausfertigungen beim Bauamt der Gemeinde.
Gebühren
Die Erteilung der Baugenehmigung, die Bauüberwachung und die Bauabnahmen sind gebührenpflichtig. Wie sich die Gebühren für die Baugenehmigung und aller weiteren Prüfungen und Abnahmen zusammensetzen, ist in der Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein Westfalen im Einzelnen festgesetzt. Sie richten sich je nach der Art des Bauvorhabens nach der Rohbausumme, nach der Fläche, nach der Herstellungssumme oder dem Verwaltungsaufwand.
Mindestgebühren sind darüber hinaus in der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben festgelegt worden.
Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung eines Bauantrages, gleichfalls die Zurückweisung der Unterlagen, wenn diese unvollständig sind.
Die Verwaltungsgebühren für einen Vorbescheid sind wesentlich niedriger; sie werden anteilig auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet.
Rechtsgrundlage
- § 69 Landesbauordnung NRW (Bau0 NRW)in Verbindung mit der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfVO) (Bauantrag)
- § 71 Landesbauordnung NRW (Bau0 NRW)in Verbindung mit der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfVO) (Bauvoranfrage)
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Thomas Böhmke | Bauort Much | 02241 133264 | thomas.boehmkerhein-sieg-kreisde | |
Stefanie Diederichs | Bauort Ruppichteroth | 02241 132235 | stefanie.diederichsrhein-sieg-kreisde | |
Antonia Hermann | Bauort Eitorf | 02241 133172 | antonia.hermannrhein-sieg-kreisde | |
Stefan Irkens | Bauort Neunkirchen-Seelscheid | 02241 133146 | stefan.irkensrhein-sieg-kreisde | |
Jens-Michael Jorjan | Bauort Windeck | 02241 132247 | jens-michael.jorjanrhein-sieg-kreisde | |
Silke Kircher | Bauort Alfter | 02241 133283 | silke.kircherrhein-sieg-kreisde | |
Silke Mertens | Bauort Alfter | 02241 132087 | silke.mertensrhein-sieg-kreisde | |
Gerald Paffenholz | Abteilungsleiter | Abteilungsleiter | 02241 132236 | gerald.paffenholzrhein-sieg-kreisde |
Susanne Schmidt | Bauort Eitorf | 02241 133225 | susanne.schmidtrhein-sieg-kreisde | |
Michaela Steuler | Bauort Alfter | 02241 133621 | michaela.steulerrhein-sieg-kreisde | |
Jan Taubert | Bauort Wachtberg | 02241 132737 | jan.taubertrhein-sieg-kreisde | |
Betina Wohlfarth | Bauort Swisttal | 02241 132251 | betina.wohlfarthrhein-sieg-kreisde |