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Bauaufsichtsamt

Bautechnik

Beschreibung

  • Statik

Bei gewerblichen Objekten oder Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten muss der Standsicherheitsnachweis durch staatlich anerkannte Sachverständige für den Standsicherheitsnachweis geprüft werden.

  • Wärmeschutz

Bei den Bauvorhaben, für die nach der Energieeinsparverordnung -EnEV- ein Nachweis erforderlich ist, muss ein Wärmeschutznachweis vor Baubeginn vorgelegt werden. Werden die Nachweise von staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt, ist keine weitere Prüfung erforderlich. Werden sie von einer anderen Person aufgestellt, sind sie von Sachverständigen zu prüfen. Bei Wohngebäuden bis zu zwei Wohneinheiten darf die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser diesen Nachweis führen.

  • Schallschutz

Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Besonders wichtig ist der Schallschutz im Wohnungsbau, aber auch in Schulen, Krankenanstalten, Beherbergungsstätten und Bürobauten. In der DIN 4109 sind Anforderungen an den Schallschutz gestellt und die Verfahren zum Nachweis geregelt.

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