Beschreibung
- Statik
Bei gewerblichen Objekten oder Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten muss der Standsicherheitsnachweis durch staatlich anerkannte Sachverständige für den Standsicherheitsnachweis geprüft werden.
- Wärmeschutz
Bei den Bauvorhaben, für die nach der Energieeinsparverordnung -EnEV- ein Nachweis erforderlich ist, muss ein Wärmeschutznachweis vor Baubeginn vorgelegt werden. Werden die Nachweise von staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt, ist keine weitere Prüfung erforderlich. Werden sie von einer anderen Person aufgestellt, sind sie von Sachverständigen zu prüfen. Bei Wohngebäuden bis zu zwei Wohneinheiten darf die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser diesen Nachweis führen.
- Schallschutz
Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Besonders wichtig ist der Schallschutz im Wohnungsbau, aber auch in Schulen, Krankenanstalten, Beherbergungsstätten und Bürobauten. In der DIN 4109 sind Anforderungen an den Schallschutz gestellt und die Verfahren zum Nachweis geregelt.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Gerald Paffenholz | Abteilungsleitung | 02241 132236 | gerald.paffenholzrhein-sieg-kreisde |
Stefan Rest | Technik | 02241 132744 | stefan.restrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
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Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Bauaufsichtsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Bauaufsichtsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr