Beschreibung
Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue EU-DSGVO als auch entsprechende nationale Regelungen enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:
Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag, der Durchführung einer Brandschau oder einer Wiederkehrenden Prüfung, der Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens beziehungsweise eines Bußgeldverfahrens findet beim Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises eine Datenerhebung statt gemäß § 58 Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO 2018 NRW) beziehungsweise gemäß § 86 BauO 2018 NRW.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Link und Downloads.
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