Betriebe und Unternehmen, bei denen mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer. Diese Kennnummer für Standorte im Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallbehörde im Kreisgebiet wird vom Rhein-Sieg-Kreis vergeben.
Details
Dokumente
Der Antrag auf eine Abfallerzeugernummer kann formlos gestellt werden. Sie können auch ein entsprechendes Formular aus unserem Downloadbereich nutzen. Dieses müssen Sie bitte unterschreiben.
Im Online-Dienst "Elektronisches Nummernvergabeverfahren (eNRV)" können behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen bzw. als Bevollmächtigter elektronisch beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den zuständigen Behörden über das eNRV Namens- und Adressänderungen mitzuteilen und die Behörden über die Einstellung der Betriebstätigkeit zu informieren.
Gebühren
50,00 Euro pro Erzeugernummer entsprechend der Tarifstelle Nr. 4.4.6.9 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Die Übersetzung der Website erfolgt automatisiert. Der Rhein-Sieg-Kreis übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Maßgeblich ist der Text in deutscher Sprache.