Betriebe und Unternehmen, bei denen mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer. Diese Kennnummer für Standorte im Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallbehörde im Kreisgebiet wird vom Rhein-Sieg-Kreis vergeben.
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Der Antrag auf eine Abfallerzeugernummer kann formlos gestellt werden. Sie können auch ein entsprechendes Formular aus unserem Downloadbereich nutzen. Dieses müssen Sie bitte unterschreiben.