Betriebe und Unternehmen, bei denen mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer. Diese Kennnummer für Standorte im Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallbehörde im Kreisgebiet wird vom Rhein-Sieg-Kreis vergeben.
Details
Dokumente
Der Antrag auf eine Abfallerzeugernummer kann formlos gestellt werden. Sie können auch ein entsprechendes Formular aus unserem Downloadbereich nutzen. Dieses müssen Sie bitte unterschreiben.
Im Online-Dienst "Elektronisches Nummernvergabeverfahren (eNRV)" können behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen bzw. als Bevollmächtigter elektronisch beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den zuständigen Behörden über das eNRV Namens- und Adressänderungen mitzuteilen und die Behörden über die Einstellung der Betriebstätigkeit zu informieren.
Gebühren
50,00 Euro pro Erzeugernummer entsprechend der Tarifstelle Nr. 4.4.6.9 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)