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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Abfallsammlungen

Beschreibung

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushalten – wie insbesondere von Metallschrott und Altkleidern – sind nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig.

Alle wichtigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Sammlung sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

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