Beschreibung
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln befördern, damit handeln oder makeln, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Gefährliche Abfälle sind beispielsweise leicht entzündbar, krebserregend, ätzend, infektiös oder ökotoxisch.
Sind die Abfälle nicht gefährlich, müssen Sie diese Tätigkeiten dennoch anzeigen.
Details
Dokumente
Erforderliche Unterlagen:
Nicht gefährliche Abfälle (§ 53 KrWG):
- Anzeige für das Einsammeln, Befördern, Handeln und Makeln von beziehungsweise mit nicht gefährlichen Abfällen. Das Anzeigeformular finden Sie im Downloadbereich.
Gefährliche Abfälle (§ 54 KrWG):
- Erlaubnis für das Einsammeln, Befördern, Handeln und Makeln von beziehungsweise mit gefährlichen Abfällen. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich.
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister für den Gewerbetreibenden beziehungsweise die juristische Person (beispielsweise GmbH)
- Personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) und Führungszeugnis – jeweils bezogen auf die Betriebsinhaberin beziehungsweise den Betriebsinhaber und weitere verantwortliche Personen.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (beispielsweise GmbH)
- Nachweis über eine Teilnahme an einer behördlich anerkannten, geeigneten Fortbildung (Grundkurs nach § 5 Absatz 3, Satz 1 AbfAEV beziehungsweise 9 EfbV) jeweils bezogen auf die Betriebsinhaberin oder den Betriebsinhaber oder die verantwortlichen Personen. Zudem benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie mindestens 2 Jahre in der Abfallwirtschaft oder im Umweltschutz gearbeitet haben.
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung für die jeweilige Tätigkeit, falls vorhanden.
- Nachweis über eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, falls Sie Abfall einsammeln und befördern.
Gebühren
Anzeigen nach § 53 KrWG: 50,00 Euro bis 500,00 Euro
Erlaubnisse nach § 54 KrWG: 500,00 Euro bis 1.000,00 Euro
(Änderungen: 200,00 Euro bis 500,00 Euro)
Rechtsgrundlage
§§ 53 und 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz, Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Links und Downloads
Links und Downloads
- Elektronische Anzeige nach § 53 KrWG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Elektronischer Antrag auf Erlaubnis nach § 54 KrWG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt Anzeige nach § 53 KreislaufwirtschaftsgesetzPDF-Datei166,59 kB
- Merkblatt Anzeige nach § 54 KreislaufwirtschaftsgesetzPDF-Datei165,03 kB
- Formblatt Anzeige nach § 53 KrWGPDF-Datei428,76 kB
- Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWGPDF-Datei341,61 kB