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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Abfalltransport

Beschreibung

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln befördern, damit handeln oder makeln, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Gefährliche Abfälle sind beispielsweise leicht entzündbar, krebserregend, ätzend, infektiös oder ökotoxisch.

Sind die Abfälle nicht gefährlich, müssen Sie diese Tätigkeiten dennoch anzeigen.

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