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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Anlagengenehmigung

Beschreibung

Industrielle Anlagen, die durch ihre Emissionen (unter anderem Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide) oder sonstige Wirkungen (wie Lagerung explosiver Stoffe) eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können, sind im Anhang 1 der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgelistet. Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung dieser Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Diese Genehmigung ist je nach Umfang und Bedeutung der Anlage beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Immissionsschutzbehörde oder bei der Bezirksregierung Köln als Obere Immissionsschutzbehörde zu beantragen.

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