Beschreibung
Im Landesimmissionsschutzgesetz ist der Schutz der Nachtruhe und somit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung geregelt. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
Für den Fall, dass die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse einer Beteiligten oder eines Beteiligten liegt, können Ausnahmen von dem Verbot genehmigt werden. Diese Ausnahmegenehmigungen werden vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Immissionsschutzbehörde erteilt.
Details
Unterlagen
Benötigt wird eine Darstellung des Sachverhaltes. Hilfreich sind Fotos und Lagebeschreibungen.
Gebühren
Nach Tarifstelle 15.a.4.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW betragen die Gebühren zwischen 10,00 Euro und 1.000,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
Landesimmissionsschutzgesetz NRW
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Uta Oelschläger | 02241 132433 | uta.oelschlaegerrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr