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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Bodenaushub

Beschreibung

Bei Bauarbeiten oder Ausschachtungen fallen häufig größere Mengen Erde an. Die Verwertung dieses Bodenaushubs hat gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Vorrang gegenüber einer Beseitigung. Wer Bodenaushub verwerten möchte, muss vorher die wasserwirtschaftliche Eignung nachweisen. 

Bodenaushub kann verwertet werden:

  • im Kanal- oder Straßenbau, bei der Böschungsherstellung, zum Rampenaufbau oder bei Grabenverfüllungen
  • in Lärmschutzwällen zur Wiederverfüllung von Erdaufschlüssen, wie Abgrabungen (nach den Anforderungen aus den Abgrabungsgenehmigungen), bei Altlastensanierungen
  • zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie durch das Aufbringen auf den Boden (hierfür ist eine Bewertung der Landwirtschaftskammer erforderlich)

Wenn die Verwertung des Bodenaushubs nicht möglich ist, muss er beseitigt werden (Analyse nach Deponieverordnung).

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