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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Mittelgroße Feuerungsanlagen

Beschreibung

Für Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens einem Megawatt bis weniger als 50 Megawatt gelten die Anforderungen der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen - 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissiionsschutzgesetz (BImSchV), die am 20. Juni 2019 in Kraft getreten ist.

Für neue Feuerungsanlagen gelten alle Anforderungen der 44. BImSchV unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Verordnung. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsvorschriften bis 2023.

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