Beschreibung
RCL-Material ist wiederverwertbarer Bauschutt aus einer mobilen oder stationär betriebenen Aufbereitungsanlage. Für den Einbau von RCL – Material ist zu beachten, dass möglichst güteüberwachtes Material eingebaut werden sollte und der Einbau einem bestimmten Zweck dient, zum Beispiel als Straßen- oder Bauwerksunterbau.
Das Material ist so einzubauen, dass eine Durchsickerung mit Regenwasser durch einen schützenden Überbau weitgehend vermieden wird.
Details
Unterlagen
Ausgefüllte Antragsformulare mit den im Formular aufgeführten Unterlagen in vierfacher Ausfertigung
Gebühren
Die Festsetzung richtet sich nach Tarifstelle 28.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- RCL-Erlass (Gem. Runderlass des MUNLV und des MWMEV vom 09.10.2001)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Michaela Steinert | 02241 132757 | michaela.steinertrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr