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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Beschreibung

Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe wie zum Beispiel Heizöl, Düngemittel, Chemikalien, Lacke, Lösungsmittel gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt, verwendet oder in Rohrleitungen befördert werden, unterliegen bestimmten Regelungen, die verhindern sollen, dass diese Stoffe in den Wasserkreislauf gelangen.

Zusammengefasst sind diese Regeln in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die Verordnung enthält Anforderungen zum Beispiel an die Dichtigkeit dieser Anlagen, an erforderliche Überwachungseinrichtungen, an Rückhalteinrichtungen für Unfälle, an ihren Betrieb und ihre Überwachung. Die Anlagen unterliegen der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht (Eignungsfeststellung), die je nach Anlagenart gegebenenfalls durch Regelungen in Baugenehmigungen oder durch Bauartzulassungen ersetzt werden kann.

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