Beschreibung
Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe wie zum Beispiel Heizöl, Düngemittel, Chemikalien, Lacke, Lösungsmittel gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt, verwendet oder in Rohrleitungen befördert werden, unterliegen bestimmten Regelungen, die verhindern sollen, dass diese Stoffe in den Wasserkreislauf gelangen.
Zusammengefasst sind diese Regeln in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die Verordnung enthält Anforderungen zum Beispiel an die Dichtigkeit dieser Anlagen, an erforderliche Überwachungseinrichtungen, an Rückhalteinrichtungen für Unfälle, an ihren Betrieb und ihre Überwachung. Die Anlagen unterliegen der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht (Eignungsfeststellung), die je nach Anlagenart gegebenenfalls durch Regelungen in Baugenehmigungen oder durch Bauartzulassungen ersetzt werden kann.
Details
Gebühren
Es fallen Gebühren an im Rahmen von 150,00 Euro bis 2.500,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Kontakt
Organisationseinheiten
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr