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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Bodenschutzbelange in der Bauleitplanung

Beschreibung

Böden erfüllen als Teil des Naturhaushalts wichtige Funktionen. Böden sind Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übernehmen in Wasser- und Nährstoffkreisläufen Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktionen, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. 

Bei der Ausweisung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten werden Böden unweigerlich durch Überbauung oder Umnutzung in Anspruch genommen. Wie bei anderen Schutzgütern, zum Beispiel Tieren und Pflanzen oder dem Wasser, hat die Bauleitplanung auch beim Schutzgut Boden dafür Sorge zu tragen, dass die Beeinträchtigungen durch die geplanten Baumaßnahmen so gering wie möglich gehalten und im Rahmen der Abwägung durch die Kommunen Ausgleichsmaßnahmen geprüft werden.

Der Rhein-Sieg-Kreis wird als sogenannter Träger öffentlicher Belange in den Bauleitplanverfahren beteiligt und nimmt zu den Planungen Stellung. 

Um die Auswirkungen der Bodeninanspruchnahme möglichst vollständig erfassen und beurteilen zu können, hat der Rhein-Sieg-Kreis für Kommunen und Planungsbüros eine Handreichung zur quantitativen Bewertung von Eingriffen in den Boden erarbeitet.

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