Beschreibung
Einleitungen oder das Versickern von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen mit Bauartzulassung oder aus Pflanzenkläranlagen in ein Gewässer sind zulassungspflichtig. Die Zulassung erteilt das Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde.
Details
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
Gebührensatzung
- Tarifstelle 1.1.3 Schmutzwassereinleitung in oberirdische Gewässer: 687,00 Euro
- Tarifstelle 1.1.3 Schmutzwassereinleitung in das Grundwasser: 534,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§§ 8 und 57 Wasserhaushaltsgesetz
Besonderheiten
Für Kleinkläranlagen mit Bauartzulassung ist keine zusätzliche Genehmigung der Kläranlage erforderlich. Für Kleinkläranlagen ohne Bauartzulassung und für Pflanzenkläranlagen ist eine Genehmigung zu beantragen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Britta Bell | Abteilungsleitung | 02241 133018 | britta.bellrhein-sieg-kreisde |
Norbert Kuhn | Schmutzwasser kommunal und Privathaushalte | 02241 132359 | norbert.kuhnrhein-sieg-kreisde |
Bernhard Schubert | Schmutzwasser Landwirtschaft | 02241 132754 | bernhard.schubertrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr