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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Abwasser aus Kleinkläranlagen

Beschreibung

Einleitungen oder das Versickern von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen mit Bauartzulassung oder aus Pflanzenkläranlagen in ein Gewässer sind zulassungspflichtig. Die Zulassung erteilt das Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde.

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