Einleitungen oder das Versickern von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen mit Bauartzulassung oder aus Pflanzenkläranlagen in ein Gewässer sind zulassungspflichtig. Die Zulassung erteilt das Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde.
Details
Dokumente
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
Gebührensatzung des Rhein-Sieg-Kreises
Tarifstelle 1.1.3 Schmutzwassereinleitung in oberirdische Gewässer: 723,00 Euro
Tarifstelle 1.1.3 Schmutzwassereinleitung in das Grundwasser: 562,00 Euro
Gebührenerhöhungen können durch evt. Änderungen der Gebührensatzung des Rhein-Sieg-Kreises möglich sein.
Rechtsgrundlage
§§ 8 und 57 Wasserhaushaltsgesetz
Bemerkung
Für Kleinkläranlagen mit Bauartzulassung ist keine zusätzliche Genehmigung der Kläranlage erforderlich. Für Kleinkläranlagen ohne Bauartzulassung und für Pflanzenkläranlagen ist eine Genehmigung zu beantragen.