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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Abwasseranlagen kommunal und privat

Beschreibung

Anlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass das gereinigte Abwasser schadlos in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Abwasserbehandlungsanlagen unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Die Genehmigung wird je nach Größe der Anlage entweder vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Wasserbehörde oder von der Bezirksregierung Köln als oberer Wasserbehörde erteilt.

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