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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Anlagen in, an, unter und über Gewässern

Beschreibung

Damit das Wasser in unseren Bächen und Flüssen ungehindert abfließen kann, müssen Bauwerke aller Art wie Brücken und Häuser, aber auch Stege, Treppen, Überfahrten, Anschüttungen oder Ähnliches nach Wasserrecht vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde genehmigt werden.

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