Beschreibung
Damit das Wasser in unseren Bächen und Flüssen ungehindert abfließen kann, müssen Bauwerke aller Art wie Brücken, Mauern und Häuser, aber auch Stege, Treppen, Überfahrten, (Rohr-) Leitungen, Anschüttungen oder Ähnliches nach Wasserrecht vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde genehmigt werden.
Details
Kontakt
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
Anlagen in, an, unter und über Gewässern
- Ort
- Zeiten