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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Bauen im Überschwemmungsgebiet

Beschreibung

Damit Hochwasser entlang der Gewässer schadlos abfließen kann, ist das Bauen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten zunächst einmal untersagt. Allerdings kann in Ausnahmefällen eine Genehmigung nach Wasserrecht durch das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde erteilt werden.

Dies gilt auch für Maßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen.

Bei Maßnahmen, die einer Baugenehmigung bedürfen, wird die wasserrechtliche Genehmigung mit der Baugenehmigung erteilt.

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