Beschreibung
Damit Hochwasser entlang der Gewässer schadlos abfließen kann, ist das Bauen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten zunächst einmal untersagt. Allerdings kann in Ausnahmefällen eine Genehmigung nach Wasserrecht durch das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde erteilt werden.
Dies gilt auch für Maßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen.
Bei Maßnahmen, die einer Baugenehmigung bedürfen, wird die wasserrechtliche Genehmgung mit der Baugenehmigung erteilt.
Details
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem angegebenen Formular entnehmen.
Gebühren
- Zwei Prozent des Baukostenwerts (bis 50.000,00 Euro Baukostenwert)
- Mindestgebühr 200,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 78 Wasserhaushaltsgesetz
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Britta Bell | Abteilungsleitung | 02241 133018 | britta.bellrhein-sieg-kreisde |
Norbert Kuhn | 02241 132359 | norbert.kuhnrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr