Damit Hochwasser entlang der Gewässer schadlos abfließen kann, ist das Bauen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten zunächst einmal untersagt. Allerdings kann in Ausnahmefällen eine Genehmigung nach Wasserrecht durch das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde erteilt werden.
Dies gilt auch für Maßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen.
Bei Maßnahmen, die einer Baugenehmigung bedürfen, wird die wasserrechtliche Genehmigung mit der Baugenehmigung erteilt.
Details
Dokumente
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem angegebenen Formular entnehmen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung, Tarifstelle 4.3.1.27.1, siehe auch unter "Links und Downloads": 2 % der Baukosten (für die ersten 50.000,00 Euro der Baukosten), Mindestgebühr 200,00 Euro.
Mit einer Gebührenerhöhung muss bei Änderung der AVerwGebO NRW gerechnet werden.
Bei Maßnahmen, die einer Baugenehmigung bedürfen, wird die Gebühr ausschließlich durch die zuständige Baubehörde erhoben.