Beschreibung
Fischteichanlagen bedürfen der Erlaubnis/Genehmigung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Wasserbehörde.
Dies gilt sowohl für Hobbyteichanlagen als auch nebenerwerbliche und gewerbliche Teichanlagen.
Details
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
Gebührensatzung, Tarifstelle Nr. 1.1.6:
- private Nutzung (Hobby-Anlagen) 1.075,00 Euro
- nebenerwerbliche Nutzung 1.075,00 Euro
- gewerbliche Nutzung 2.150,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- §§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes
- Wasserschutzgebietsverordnungen
Besonderheiten
Liegt die Teichanlage im Wasserschutzgebiet, sind die entsprechenden Vorgaben der zugehörigen Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Britta Bell | Abteilungsleitung | 02241 133018 | britta.bellrhein-sieg-kreisde |
Norbert Kuhn | 02241 132359 | norbert.kuhnrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr