Beschreibung
Natürliche und naturnahe Fließgewässer müssen geschützt und durch den Menschen gestörte Gewässer sollen in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.
Die Herstellung, Beseitigung oder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf daher einer Genehmigung oder einer Planfeststellung durch das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als untere Wasserbehörde.
Details
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
- Plangenehmigungen: 0,2% der Baukosten (davon 80%), mindestens jedoch 900,00 Euro
- Planfeststellungen: 0,2% der Baukosten, mindestens jedoch 2.555,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 68 Wasserhaushaltsgesetz
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Britta Bell | Abteilungsleitung | 02241 133018 | britta.bellrhein-sieg-kreisde |
Norbert Kuhn | 02241 132359 | norbert.kuhnrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr