Natürliche und naturnahe Fließgewässer müssen geschützt und durch den Menschen gestörte Gewässer sollen in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.
Die Herstellung, Beseitigung oder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf daher einer Genehmigung oder einer Planfeststellung durch das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als untere Wasserbehörde.
Details
Dokumente
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung, siehe auch unter "Links und Downloads":
Tarifstelle 4.3.1.22.1: bei Plangenehmigungen 80 % von 0,2 % der Baukosten, mindestens jedoch 900,00 Euro
Tarifstelle 4.3.1.20.1: bei Planfeststellungen 0,2 % der Baukosten, mindestens jedoch 1.100,00 Euro
Mit einer Gebührenerhöhung muss bei Änderung der AVerwGebO NRW gerechnet werden.
Bei gewerblichen Zwecken sind Gebührenabweichungen gemäß der Gebührensatzung des Rhein-Sieg-Kreises möglich.