Beschreibung
Maßnahmen zum Hochwasserschutz obliegen den Städten und Gemeinden sowie den Grundstückseigentümern in eigener Zuständigkeit.
Anhand der entlang von Wasserläufen festgesetzten Überschwemmungsgebiete kann man erkennen, ob ein Grundstück im Hochwasserfall überschwemmungsgefährdet ist. Damit das Hochwasser ungehindert – und ohne Schäden zu verursachen – abfließen kann, ist das Bauen in diesen festgesetzten Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Ausnahmen sind möglich.
Vom Hochwasser zu unterscheiden sind Starkregenereignisse, die besiedelte Flächen innerhalb kürzester Zeit unter Wasser setzen und katastrophale Folgen haben.