Beschreibung
Maßnahmen zum Hochwasserschutz obliegen den Städten und Gemeinden sowie den Grundstückseigentümern in eigener Zuständigkeit.
Anhand der entlang von Wasserläufen festgesetzten Überschwemmungsgebiete kann man erkennen, ob ein Grundstück im Hochwasserfall überschwemmungsgefährdet ist. Damit das Hochwasser ungehindert – und ohne Schäden zu verursachen – abfließen kann, ist das Bauen in diesen festgesetzten Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Ausnahmen sind möglich.
Vom Hochwasser zu unterscheiden sind Starkregenereignisse, die besiedelte Flächen innerhalb kürzester Zeit unter Wasser setzen und katastrophale Folgen haben.
Details
Rechtsgrundlagen
Landeswassergesetz NRW
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Britta Bell | Abteilungsleitung | 02241 133018 | britta.bellrhein-sieg-kreisde |
Norbert Kuhn | 02241 132359 | norbert.kuhnrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr