Beschreibung
Zahlreiche bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel Neubau, Änderungen und Erweiterungen sowie der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – auch aus dem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereich – bedürfen der Genehmigung beziehungsweise Befreiung von den Verboten in der Wasserschutzzone. Hierzu gehören der Einbau von Recycling-Material, Düngung und anderes.
Die jeweils gültige Schutzgebietsverordnung ist unter Links und Downloads einsehbar.
Details
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
Mindestgebühr: 100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 52 Wasserhaushaltsgesetz
- jeweilige Wasserschutzzonenverordnung
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Britta Bell | Abteilungsleitung | 02241 133018 | britta.bellrhein-sieg-kreisde |
Bernhard Schubert | Landwirtschaft und kommunal und Privathaushalte | 02241 132754 | bernhard.schubertrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr