Beschreibung
Zahlreiche bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel Neubau, Änderungen und Erweiterungen sowie der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – auch aus dem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereich – bedürfen der Genehmigung beziehungsweise Befreiung von den Verboten in der Wasserschutzzone. Hierzu gehören der Einbau von Recycling-Material, Düngung und anderes.
Die jeweils gültige Schutzgebietsverordnung ist unter Links und Downloads einsehbar.