Für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in einen Wasserlauf ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde zu beantragen.
Details
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Die Festsetzung richtet sich nach Tarif-Nr. 1.1.1 der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben.
Tarifstelle Nr. 1.1.1 Regenwassereinleitung in oberirdische Gewässer: 473,00 Euro
Tarifstelle Nr. 1.1.2 Regenwassereinleitung in das Grundwasser: 306,00 Euro
§§ 8 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes
Wasserschutzgebietsverordnung
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht können beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde erfragt werden. Die Kommune muss die Grundstückeigentümerin oder den Grundstückseigentümer von der Abwasserbeseitigungspflicht freistellen. Liegt die zu entwässernde Fläche im Wasserschutzgebiet, sind die Vorgaben der zugehörigen Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.