Für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in einen Wasserlauf ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde zu beantragen.
Details
Dokumente
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
Die Festsetzung richtet sich nach den Tarif-Nummern der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben, siehe unter "Links und Downloads":
Tarifstelle Nr. 1.1.1 Regenwassereinleitung in das oberirdische Gewässer
private Nutzung: 557 Euro
kommunale, gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung: 836 Euro
Tarifstelle Nr. 1.1.2 Regenwassereinleitung in das Grundwasser
private Nutzung: 360 Euro
kommunale, gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung: 540 Euro
Im Einzelfall sind Gebührenabweichungen möglich.
Rechtsgrundlage
§§ 8 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes
Wasserschutzgebietsverordnung
Bemerkung
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht können beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde erfragt werden. Die Kommune muss die Grundstückeigentümerin oder den Grundstückseigentümer von der Abwasserbeseitigungspflicht freistellen. Liegt die zu entwässernde Fläche im Wasserschutzgebiet, sind die Vorgaben der zugehörigen Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.
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