Teichanlagen bedürfen der Erlaubnis/Genehmigung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Wasserbehörde.
Details
Dokumente
Erforderliche Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung des Rhein-Sieg-Kreises in der zurzeit geltenden Fassung, Tarifstelle 1.1.6, siehe auch unter "Links und Downloads":
private Nutzung (Hobby-Anlagen) 1.114,00 Euro
nebenerwerbliche Nutzung 1.114,00 Euro
gewerbliche Nutzung 2.227,00 Euro
Mit einer Gebührenerhöhung muss bei Änderung der Satzung gerechnet werden.
Rechtsgrundlage
§§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes
Wasserschutzgebietsverordnungen
Bemerkung
Liegt die Teichanlage im Wasserschutzgebiet, sind die entsprechenden Vorgaben der zugehörigen Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.