Beschreibung
Fischteichanlagen bedürfen der Erlaubnis/Genehmigung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Wasserbehörde.
Dies gilt sowohl für Hobbyteichanlagen als auch nebenerwerbliche und gewerbliche Teichanlagen.
Fischteichanlagen bedürfen der Erlaubnis/Genehmigung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Wasserbehörde.
Dies gilt sowohl für Hobbyteichanlagen als auch nebenerwerbliche und gewerbliche Teichanlagen.