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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Teichanlagen

Beschreibung

Fischteichanlagen bedürfen der Erlaubnis/Genehmigung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Wasserbehörde.

Dies gilt sowohl für Hobbyteichanlagen als auch nebenerwerbliche und gewerbliche Teichanlagen.

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