Das Errichten und Betreiben von Wärmepumpen bedarf der Erlaubnis/Genehmigung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde. Dies gilt für alle Arten von Wärmepumpen, die die Wärmeenergie des Wassers nutzen.
Details
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebührensatzung Rhein-Sieg-Kreis
§§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes
Wasserschutzzonenverordnung
Liegt die zu entwässernde Fläche im Wasserschutzgebiet, sind die Vorgaben der zugehörigen Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.