Beschreibung
Kies und Sand sind unverzichtbare Baustoffe, die bei uns im Rhein-Sieg-Kreis in größerem Umfang abgebaut werden. Wir sorgen dafür, dass dieser Abbau für den Boden, das Grundwasser, die Flora und Fauna und nicht zuletzt für die betroffenen Menschen in verträglichem Maße erfolgt.
Wir genehmigen und überwachen den Kies- und Sandabbau oberhalb des Grundwassers (nach Abgrabungsgesetz), im Grundwasser (nach Wassergesetz) und die Entnahme und Einleitung von Grundwasser, das für die Kieswäsche benötigt wird.
Daneben gibt es weitere Abbauvorhaben zur oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen, wie Tonabbau und Quarzgewinnung. Diese unterliegen einem bergrechtlichen Zulassungsverfahren, das durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständiges Bergamt durchgeführt wird.
Details
Unterlagen
Ein formelles Antragsverfahren ist vorgeschrieben. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
Gebühren
Die für eine Abgrabungszulassung zu entrichtende Gebühr bemisst sich gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung nach der Menge des zu gewinnenden Bodenschatzes und gegebenenfalls der Menge des zur Wiederverfüllung benötigten Verfüllmaterials.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr