Für die Haltung, den Besitz und den Handel mit geschützten Arten gelten auf internationaler Ebene besondere Gesetzmäßigkeiten.
Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, muss diese beim Amt für Umwelt- und Naturschutz anmelden.
Es besteht zusätzlich eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Vögel, Säugetiere und Reptilien. Tierhalterinnen und -halter werden gebeten, sich über diese Regelungen zu informieren.
Für Inbesitznahme, Kauf, Haltung, Transport, Ausfuhr aus der EU, Verkauf sowie sonstige kommerzielle Zwecke bezüglich besonders geschützter Exemplare gelten gesonderte EU- und Bundesvorschriften. Informationen hierzu können beim Amt für Umwelt- und Naturschutz nachgefragt werden.
Online-Services
Online Bestandsveränderungsanzeige stellen
Sie können Ihre Bestandsveränderungsanzeige für besonders geschützte Tiere nach den Vorschriften der Bundesartenschutzverordnung auch online einreichen.
– ausgefüllter Vordruck Bestandsveränderungsanzeige – Rechtmäßige Herkunftsnachweise (Kaufbelege, Züchter- oder CITES-Bescheinigungen o.ä.) - Kennzeichen-Nummern (Ringe, Mikrochip-Transponder o.ä.) – Adressen von Vorbesitzern bzw. potentiellen Käufern – Angaben über Alter und Geschlecht der Tiere, usw.
Bitte fragen Sie im Einzelfall nach.
Die Meldung besonders geschützter Arten – Bestandsveränderungsanzeige – erfolgt persönlich, schriftlich oder telefonisch.
Gebühren
Das An- beziehungsweise Abmelden besonders geschützter Tiere ist kostenlos.
Die Gebühren für die erforderlichen Genehmigungen werden im Einzelfall ermittelt.
Rechtsgrundlage
Bundesnaturschutzgesetz EU-Verordnungen
Bemerkung
Auskunft, ob eine Art als besonders geschützt bestimmt ist, erteilt das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA)