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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Internationaler Artenschutz

Beschreibung

Für die Haltung, den Besitz und den Handel mit geschützten Arten gelten auf internationaler Ebene besondere Gesetzmäßigkeiten.

Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, muss diese beim Amt für Umwelt- und Naturschutz anmelden.

Es besteht zusätzlich eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Vögel, Säugetiere und Reptilien. Tierhalterinnen und -halter werden gebeten, sich über diese Regelungen zu informieren. 

Für Inbesitznahme, Kauf, Haltung, Transport, Ausfuhr aus der EU, Verkauf sowie sonstige kommerzielle Zwecke bezüglich besonders geschützter Exemplare gelten gesonderte EU- und Bundesvorschriften. Informationen hierzu können beim Amt für Umwelt- und Naturschutz nachgefragt werden.

 

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