Das Ökokonto ist ein Instrument des Naturschutzes, mit dem freiwillig durchgeführte ökologische Verbesserungsmaßnahmen für Natur und Landschaft „gutgeschrieben“ und zu einem späteren Zeitpunkt als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft verwendet werden können.
Bei der Einrichtung eines Ökokontos werden in einem Vertrag mit dem Amt für Umwelt- und Naturschutz Art und Umfang der Maßnahmen, Umfang der Anrechnung sowie die Vorgehensweise festgelegt.
Details
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Höhe der zu erzielenden ökologischen Aufwertung sowie dem Verwaltungsaufwand und liegt zwischen 25,00 Euro und 5.000,00 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Rechtsgrundlage
§ 16 Bundesnaturschutzgesetz
§ 32 Landesnaturschutzgesetz NRW
Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 5a Abs.1 Landschaftsgesetz