Inhalt anspringen
Amt für Umwelt- und Naturschutz

Natur- und Landschaftsschutz

Beschreibung

Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes ist es, Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.

In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile führen können. Außerdem sind alle Handlungen untersagt, die den Charakter der Landschaft verändern können oder den besonderen Schutzzwecken zuwiderlaufen. Handlungen können dabei sowohl dauerhafte, wie Bauvorhaben, als auch vorübergehende Handlungen, wie Veranstaltungen, sein.

Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch erteilt werden. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

Bei geplanten Veranstaltungen sollte man sich circa drei bis vier Monate vor der geplanten Veranstaltung mit dem Amt für Umwelt- und Naturschutz in Verbindung setzen, um zu klären, ob die Veranstaltung einer landschaftsrechtlichen Genehmigung bedarf.

Die Beantragung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ist auch online möglich.

 

Online-Services

Online Antrag auf Erlaubnis stellen

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.