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Dezernat 4

Grundstücksverkehr – Liegenschaften

Beschreibung

Der Rhein-Sieg-Kreis erwirbt bei Bedarf für unterschiedliche Zwecke Grundstücksflächen von Privatpersonen. Diese können benötigt werden, um Kreisstraßen, Schulen oder Radwege zu bauen.

Der Rhein-Sieg-Kreis kümmert sich beim Grundstückskauf dabei um alles und trägt sämtliche mit dem Vertragsabschluss anfallenden Kosten, wie Notar- und Gerichtsgebühren, sowie die Vermessungskosten.  
Die Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer erhalten für die benötigte Fläche den bei Vertragsabschluss festgesetzten aktuellen Bodenrichtwert.

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