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Versorgungsamt

Schwerbehinderung – Zuzug ins Kreisgebiet

Beschreibung

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in das Kreisgebiet verlegen, so wenden Sie sich zunächst unbedingt an das bisher für Sie zuständige Versorgungsamt. Dort liegt Ihre Schwerbehindertenakte, die wir benötigen, bevor wir künftig für Sie tätig werden können. Zeigen Sie Ihrem bisherigen Versorgungsamt Ihren Wohnsitzwechsel mit Ihrer neuen Anschrift an. Das Versorgungsamt für Ihren bisherigen Wohnsitz übersendet uns dann Ihre Schwerbehindertenakte. Sobald Ihre Akte hier vorliegt, erhalten Sie von uns automatisch eine weitere Mitteilung.

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