Nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss ist das Lernen meistens noch nicht beendet. Deshalb stehen zahlreiche Einrichtungen für die Weiterbildung zur Verfügung. Träger von Einrichtungen der Weiterbildung können sowohl Kommunen (zum Beispiel Volkshochschulen), als auch private Träger sein. Das Weiterbildungsangebot umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt auch den Erwerb von Schulabschlüssen ein.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Weiterbildung unter anderem auch die individuelle berufliche Weiterbildung bestimmter Beschäftigtengruppen durch den sogenannten Bildungsscheck. Die Beantragung auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes erfolgt über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.