Das Schulwesen steht unter Aufsicht der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Schule und Bildung die oberste Schulaufsichtsbehörde.
Schulaufsicht umfasst die Bereiche Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens. Ziel ist es, allen jungen Menschen Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, die ihren Fähigkeiten entsprechen.
Im Rhein-Sieg-Kreis nimmt das staatliche Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis die Aufgaben der unteren Schulaufsichtsbehörde wahr. Dabei übernehmen die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten, die im Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen stehen, den schulfachlichen Dienstbereich. Für die verwaltungsfachlichen Tätigkeiten sind Bedienstete der Kreisverwaltung zuständig, die vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises gestellt werden.
Das Schulamt übt bei den Grundschulen die Dienst- und die Fachaufsicht sowie bei den Haupt- und Förderschulen die Fachaufsicht aus. Für alle übrigen Schulformen ist die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde unmittelbar zuständig.
Das Kreisgebiet ist in fünf Schulaufsichtsbezirke unterteilt:
- Aufsichtsbezirk I
Grundschulen in Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Sankt Augustin und Troisdorf - Aufsichtsbezirk II
Grundschulen in Bad Honnef, Eitorf, Hennef, Königswinter, Ruppichteroth, Siegburg und Windeck - Aufsichtsbezirk III
Grundschulen in Alfter, Bornheim, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg - Aufsichtsbezirk IV
alle Hauptschulen im Rhein-Sieg-Kreis - Aufsichtsbezirk V
alle Förderschulen im Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift und Erreichbarkeit
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