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Wirtschaftsförderung

Gewerbeflächenkonzept 2035 - eine Region rückt zusammen

Man kann es als einen Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis bezeichnen: Das gemeinsame „Gewerbeflächenkonzept 2035“, das sowohl eine regionale Bestandsaufnahme beinhaltet als auch zukünftige, gemeinsame Aufgaben formuliert.

Ein von den beiden Gebietskörperschaften in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt es: In der gesamten Region gibt es erheblich zu wenig verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen (GIB-Flächen), um die anhaltend hohe Nachfrage durch die Wirtschaft decken zu können.

Insgesamt haben Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis einen Bedarf an GIB-Flächen von 684 ha; diesem stehen Flächenreserven von lediglich 338 ha gegenüber. Der deutliche Fehlbedarf von 346 ha betrifft vor allem Grundstücke für die Industrie (Bedarf: 269 ha; Reserve: 41 ha), aber auch für das Gewerbe (Bedarf 415 ha; Reserve: 297 ha).

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Region                             Bedarf                    Reserve                     
Bundesstadt Bonn

253 ha
Gewerbe: 194 ha
Industrie: 59 ha

36 ha
Gewerbe: 35 ha
Industrie: 1 ha

Rhein-Sieg-Kreis gesamt

431 ha
Gewerbe: 221 ha
Industrie: 210   ha

302 ha
Gewerbe: 262 ha
Industrie: 40 ha

westliches Kreisgebiet (Alfter, Bornheim, Wachtberg, Swisttal, Meckenheim, Rheinbach)

88 ha
Gewerbe: 49 ha
Industrie: 39 ha

175 ha
Gewerbe: 141 ha
Industrie: 34 ha

mittleres Kreisgebiet (Niederkassel, Troisdorf, Siegburg, Sankt Augustin, Hennef, Königswinter, Bad Honnef)

268 ha
Gewerbe: 139 ha
Industrie: 129 ha

78 ha
Gewerbe: 73 ha
Industrie: 5 ha

östliches Kreisgebiet (Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Much, Ruppichteroth, Eitorf, Windeck)

75 ha
Gewerbe: 33 ha
Industrie: 42 ha

49 ha
Gewerbe: 48 ha
Industrie: 1ha


Die Hauptaufgabe des Gutachters bestand darin, Flächen zu finden, die in Zukunft eine regionalplanerische Festlegung als Standorte für Gewerbe oder Industrie erhalten können. Hier sind in einem aufwendigen Prüfungsprozess 51 sog. „Suchräume“ mit einem Gesamtumfang von 614 ha (Gewerbe: 224 ha; Industrie: 390 ha) ermittelt worden, die grundsätzlich als GIB-Flächen geeignet erscheinen. Bei einer einfachen Addition von Suchflächen und vorhandenen Reserveflächen, ergibt sich in der Summe ein Flächenpotenzial, das den Gesamtbedarf der Region um 268 ha überschreitet.

Der Gutachter macht jedoch deutlich, dass es sich bei dem „Überhang“ von 268 ha nur um einen theoretischen Wert handelt, da es für alle Suchflächen „noch weitere Prüfschritte geben wird und zwingend davon auszugehen ist, dass hier ein weiterer Anteil abgezogen werden muss. Insoweit wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, möglichst viele der gesamten Suchräume in eine regionalplanerische Perspektive zu bringen. Nicht um all diese Flächen tatsächlich zu entwickeln, vielmehr um die erforderlichen Spielräume zu erhalten und eine bedarfsgerechte Flächendisposition gewährleisten zu können.“

Unabhängig vom theoretischen Potenzial an Überhangflächen gibt es jedoch auch Teilräume, die selbst bei vollständiger Nutzung aller Suchflächen ihren zukünftigen Bedarf nicht werden decken können. Das betrifft mit dem mittleren Kreisgebiet den rechtsrheinischen Raum: Aufgrund der engen Begrenzung durch Rhein und Bergisches Land sowie der schon weit fortgeschrittenen Verdichtung wird man hier insbesondere den industriellen Flächenbedarf nicht mehr decken können - dem Bedarf von 129 ha Industrieflächen stehen nur 5 ha Reserven und 35 ha Suchräume gegenüber.

Noch gravierender ist das Defizit in der Bundesstadt Bonn. In Anbetracht eines Bedarfs von 194 ha Gewerbeflächen und 59 ha Industrieflächen sind die Reserven und Potenziale von nur 54 ha (Gewerbe) bzw. 26 ha (Industrie) deutlich zu gering. Insgesamt fehlt es in Bonn an 173 ha Flächenpotenzialen, um die Nachfrage von Unternehmen befriedigen zu können.

Vorstellung des Gutachtens, v.l.n.r.: Ashok Sridharan, Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn; Stefan Raetz, Bürgermeister der Stadt Rheinbach; Gisela Walsken, Regierungspräsidentin Bezierksregierung Köln; Sebastian Schuster, Landrat des Rhein-Sieg-Kreis

Ein klares Bekenntnis zur Region

An diesen Ergebnissen wird eins deutlich: Bestandssicherung und Bestandsentwicklung von Betrieben kann nicht mehr alleine in kommunaler Eigenregie erfolgen, sondern muss zunehmend in regionaler Zusammenarbeit betrieben werden. Interkommunale Zusammenarbeit ist hier gefragt!

Vor diesem Hintergrund wurde im Herbst 2017 im einem Spitzengespräch zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis, seinen Kommunen, der Bundesstadt Bonn und der Bezirksregierung verabredet, die beiden zunächst separat erstellten Gewerbeflächenkonzepte für den Rhein-Sieg-Kreis und Bonn miteinander zu verschneiden. Auf diese Weise soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass Betriebe ihren Erweiterungs- bzw. Verlagerungsbedarf innerhalb der Region Bonn/Rhein-Sieg-Kreis decken können, dass Abwanderungen verhindert, bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden.

Konkretes Ergebnis des nun erstmals für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis vorliegenden gemeinsamen Gewerbeflächenkonzeptes ist der Vorschlag, das in Bonn bestehende Defizit von 173 ha planerisch auf das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises zu übertragen und die dem Kreis zusätzlich zufallenden Flächen als sog. „interkommunale Gewerbegebiete“ zwischen der Stadt Bonn und der jeweiligen Standortkommune des Kreises zu entwickeln.

Suchräume für zukünftige interkommunale Gewerbegebiete mit der Stadt Bonn hat der Gutachter in den linksrheinischen Städten und Gemeinden Bornheim, Wachtberg, Swisttal, Meckenheim und Rheinbach identifiziert. Diese verfügen über genügend Flächenpotenziale, um den Auslagerungsbedarf aus Bonn vollständig aufnehmen zu können.

Nächster Schritt muss nun sein, möglichst viele der ermittelten Potenzialflächen für Gewerbe und Industrie im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes planerisch abzusichern. Für interkommunale Gewerbegebiete müssen die jeweils geeigneten Kooperationsformen zwischen den beteiligten Kommunen gefunden und Vereinbarungen über Verteilung und Ausgleich von Nutzen und Lasten getroffen werden, die durch das gemeinsame Gebiet entstehen.

Die regionale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenpolitik ist ein unverzichtbarer Schritt, um Wirtschaftskraft und Wohlstand in der Region abzusichern und weiterzuentwickeln – darüber sind sich alle Beteiligten im Klaren.

Wir sind stolz auf die Pionierarbeit eines gemeinsamen regionalen Gewerbeflächenkonzepts von Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis.

Gisela Walsken, Präsidentin Bezirksregierung Köln

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