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Verwaltung / Politik

Wiederaufbauhilfe des Landes - Beratungen noch bis 31. Dezember 2026 möglich

Vom Hochwasser im Juli 2021 Betroffene im Rhein-Sieg-Kreis können noch bis Ende 2026 Beratungen zu Förderanträgen für den Wiederaufbau in Anspruch nehmen. Insgesamt standen dafür in NRW bislang rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung.

Neuanträge auf Wiederaufbauhilfe des Landes konnten bis zum 30. Juni 2026 für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.

Die NRW-Landesregierung hat für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zusätzlich das Service-Telefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau.

Das Servicetelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:30 Uhr erreichbar:

0211 / 4684 – 4994.

Beratungen bis Ende 2026

Auch wenn die Frist für Neuanträge auf Wiederaufbauhilfe am 30. Juni 2026 abgelaufen ist, sind die Beratungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises noch bis zum 31. Dezember 2026 geöffnet. Bis dahin können sich alle, die beim Land bereits einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, zu der korrekten Erstellung des Verwendungsnachweises beraten lassen. Dieser ist notwendig, um den Förderantrag abzuschließen.

Rheinbach

Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 für Rheinbach

Swisttal

Rathaus Swisttal, Rathausstraße 115

Von montags bis freitags stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz wichtig: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können entweder online oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden. Die Telefon-Hotline ist von montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr besetzt.

Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgen je nach Kommune durch die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf, die Auszahlung der Förderungen über die NRW-Bank.

Projekt "Aufsuchende Hilfe"

Verschiedene Organisationen, Vereine und Institutionen im Rhein-Sieg-Kreis kümmern sich weiterhin um die Opfer der Flutkatastrophe, wie beispielsweise der Bürgerverein Odendorf oder die Johanniter-Hochwasserhilfe. Die Mitarbeitenden bieten ebenfalls bis Ende 2026 Fluthilfe vor Ort an und besuchen Betroffene bei Bedarf.

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