Die wichtigsten Zahlen finden Sie hier:
Coronavirus-Dashboard für den Rhein-Sieg-Kreis
Wichtige Hinweise zu den Fallzahlen und zur 7-Tages-Inzidenz:
Der Rhein-Sieg-Kreis aktualisiert grundsätzlich einmal täglich am Nachmittag bzw. frühen Abend das Dashboard. Hierbei werden die individuellen Fallzahlen pro Kommune auf Basis der aktuellen Daten des Gesundheitsamtes hinterlegt.
Entscheidend für alle Regelungen und Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung ist aber die sogenannte 7-Tages-Inzidenz. Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.
Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) ausweist. Das LZG aktualisiert einmal täglich um 0:00 Uhr den Datenstand.
Deswegen finden Sie unterschiedliche Zeitangaben bei der Aktualisierung der Coronazahlen im Rhein-Sieg-Kreis und der 7-Tages-Inzidenz.
Die jeweils tagesaktuelle Inzidenz finden Sie hier:
Da der Datenstand zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelt wird, kann es hier zu Differenzen kommen.
Die wichtigsten Fragen versuchen wir hier zu klären:
Sie wurden auf das Coronavirus getestet, haben aber noch kein Ergebnis?
Wenn bei Ihnen aufgrund von Erkältungssymptomen oder aufgrund eines positiven Schnelltests ein Mund-/Nasen-Rachenabstrich und eine anschließende PCR-Testung in einem Labor (auf die sie in der Regel mindestens ein oder zwei Tage warten müssen) gemacht wurden, müssen Sie sich ab dem Tag der Testung in Quarantäne begeben.
Ist das Testergebnis negativ, endet die Quarantäne sofort, sobald die das Testergebnis erhalten haben. Ist das Testergebnis positiv, verlängert sich die Quarantäne; sie endet frühestens mit Ablauf des 10. Tages ab dem Tag der Testung.
Wenn bei Ihnen ohne Erkältungssymptome ein PCR-Test gemacht wurde, müssen Sie erst in Quarantäne, wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten. Die häusliche Isolierung endet frühestens mit Ablauf des 10. Tages ab dem Tag der Testung.
Weitere Hinweise zu einem positiven Testergebnis finden Sie unter Navigationspunkt 2 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus im Labortest nachgewiesen und Sie suchen allgemeine Infos?).
Bei Ihnen wurde das Coronavirus im Labortest nachgewiesen und Sie suchen allgemeine Infos?
Wenn bei Ihnen durch einen Mund-/Nasen-Rachenabstrich und eine anschließende PCR-Testung in einem Labor (auf die sie in der Regel mindestens ein oder zwei Tage warten müssen) das Coronavirus nachgewiesen wurde, gelten Sie als infizierte Person. Dies wurde unserem Gesundheitsamt mitgeteilt, da es sich bei Corona um einen so genannten meldepflichtigen Erreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes handelt.
Bitte beachten Sie, dass ein positiver Schnelltest (Antigentest, POC-Test, bei dem Sie das Testergebnis nach bereits 15-30 Minuten erhalten) durch eine PCR-Testung bestätigt werden muss.
Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte treffen nur zu, wenn bei Ihnen eine Corona-Infektion mittels Abstrich und PCR-Test nachgewiesen wurde.
Wichtigstes Ziel des Gesundheitsamtes ist es, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Hierfür sieht das Infektionsschutzgesetz unterschiedliche Maßnahmen vor, von denen Sie als infizierte Person betroffen sind:
Quarantäne
Um zu verhindern, dass Sie die Erkrankung an andere Personen weitergeben, ist es von größter Bedeutung, Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Um dies sicherzustellen wird Ihnen gegenüber eine häusliche Quarantäne ausgesprochen. Das bedeutet, dass Sie für einen gewissen Zeitraum Ihre Wohnung nicht verlassen dürfen.
Kontaktpersonennachverfolgung
Das Gesundheitsamt ermittelt Personen, zu denen Sie Kontakt hatten und die sich eventuell bei Ihnen angesteckt haben könnten. Dafür müssen Sie unserem Gesundheitsamt mitteilen, zu welchen Personen Sie Kontakt hatten.
Bitte beachten Sie:
Bei der Quarantäne, aber insbesondere auch bei der Kontaktpersonennachverfolgung ist unser Gesundheitsamt auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Um den Kontakt möglichst unkompliziert und effektiv zu gestalten, stellen wir Ihnen verschiedenen Kontaktformulare zur Verfügung. Bitte nutzen Sie Sie diese! Sie ermöglichen uns so eine möglichst effiziente und zeitnahe Bearbeitung und leisten damit einen wichtigen Beitrag, das Infektionsgeschehen einzudämmen!
Zur Meldung Ihrer Kontaktpersonen finden Sie weitere Hinweise sowie das Formular unter Navigationspunkt 3 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus im Labortest nachgewiesen und Sie möchten Ihre Kontaktpersonen melden?).
Hinweise zum Ende Ihrer Quarantäne sowie die Kontaktformulare finden Sie unter Navigationspunkt 4 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus im Labortest nachgewiesen und Sie suchen Hinweise zum Ende der Quarantäne?).
Bitte beachten Sie: Bei schweren Symptomen wie Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl wenden Sie sich sofort an Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Notdienst der KV Nordrhein unter der Nummer 116117. Besprechen sie Ihre Situation auf jeden Fall zunächst telefonisch.
Allgemeine Hinweise zum Coronavirus und zur Quarantäne finden Sie in unserem Informationspaket:
Allgemeine Hinweise zum Coronavirus und zur Quarantäne
- Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei253,26 kB
- Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei349,02 kB
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei225,48 kB
- Hygienetipps für Virusinfektionen, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei621,50 kB
Bei Ihnen wurde das Coronavirus im Labortest nachgewiesen und Sie möchten Ihre Kontaktpersonen melden?
Zur Unterbrechung von Infektionsketten ermittelt und kontaktiert das Gesundheitsamt Personen, die sich eventuell bei Ihnen angesteckt haben können. Bitte nutzen Sie das hier hinterlegte Formular, um unserem Gesundheitsamt die Daten dieser Personen zu übermitteln. Es gibt Ihnen wichtige Hinweise, welche Kontakte und welche Zeitfenster relevant sind. Bitte nennen Sie hier ebenfalls Einrichtungen oder Veranstaltungen, die Sie besucht haben (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Gottesdienste o.ä.).
Hinweise: Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte treffen nur zu, wenn bei Ihnen eine Corona-Infektion mittels Abstrich und PCR-Test nachgewiesen wurde, nicht wenn, bei Ihnen nur ein Schnelltest gemacht wurde. Weitere Informationen finden Sie unter Navigationspunkt 2 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus im Labortest nachgewiesen und Sie suchen allgemeine Infos?).
Bitte nutzen Sie dieses Formular nicht nur, wenn Sie selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sondern auch dann, wenn Ihnen anvertraute Menschen (zum Beispiel Ihr Kind oder eine Person, zu deren Betreuung Sie bestellt worden sind) ein positives Testergebnis erhalten haben.
Hier können Sie dem Gesundheitsamt Ihre Kontaktpersonen übermitteln
Bei Ihnen wurde das Coronavirus im Labortest nachgewiesen und Sie suchen Hinweise zum Ende der Quarantäne?
Wenn Sie durch einen Mund-/Nasen-Rachenabstrich und eine anschließende PCR-Testung in einem Labor positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen Sie für mindestens zehn Tage in Quarantäne. Diese Regelung trifft die neue Quarantäneverordnung des Landes NRW unmittelbar. Darüber hinaus bekommen Sie im Rhein-Sieg-Kreis ergänzend aber auch eine so genannte Ordnungsverfügung, der Sie alle Informationen zu Ihrer Quarantäne noch einmal genau entnehmen können.
Die neue Quarantäneverordnung des Landes NRW legt aber auch fest, dass Sie sich zum Ende der Quarantäne mit unserem Gesundheitsamt in Verbindung setzen müssen, um – sofern Sie keine Symptome mehr zeigen – dem Gesundheitsamt das Ende Ihrer häuslichen Isolierung mitzuteilen oder – falls Sie noch nicht 48 Stunden symptomfrei sind – die Verlängerung anzuzeigen.
Hinweise: Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte treffen nur zu, wenn bei Ihnen eine Corona-Infektion mittels Abstrich und PCR-Test nachgewiesen wurde – nicht, wenn bei Ihnen nur ein Schnelltest gemacht wurde. Weitere Informationen finden Sie unter Navigationspunkt 2 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus im Labortest nachgewiesen und Sie suchen allgemeine Infos?).
Sie haben zum Ende Ihrer Quarantäne noch Symptome?
Nach Ablauf der zehn Tage endet Ihre Quarantäne nur, wenn Sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Nach der Quarantäneverordnung NRW sind Sie verpflichtet, dem Gesundheitsamt mitzuteilen, wenn Sie nach Ablauf Ihrer Quarantänelaufzeit noch Symptome haben. Denn dann muss die Quarantäne über den ursprünglichen Zeitraum von zehn Tagen hinaus aufrechterhalten werden, bis Sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden (zwei Tagen) ohne Krankheitssymptome sind.
Wenn Sie noch Symptome haben, nutzen Sie bitte das hier hinterlegte Formular, um dies unserem Gesundheitsamt zu melden. Unser Gesundheitsamt nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf, um die Verlängerung Ihrer Quarantäne zu besprechen.
Sie sind zum Ende Ihrer - gegebenenfalls verlängerten - Quarantäne bereits seit 48 Stunden symptomfrei?
Wenn Sie nach Ablauf der zehn Tage bereits seit 48 Stunden symptomfrei sind, kann Ihre häusliche Isolierung beendet werden. Wenn bei Ihnen noch Krankheitssymptome vorliegen, verlängert sich die Quarantäne so lange, bis Sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden symptomfrei sind.
Nach der Quarantäneverordnung NRW sind Sie verpflichtet, dem Gesundheitsamt gegenüber zu bestätigen, dass Sie seit 48 Stunden ohne Symptome und somit die Voraussetzungen für die Beendigung der Quarantäne gegeben sind. Für diese Mitteilung nutzen Sie bitte das hier hinterlegte Meldeformular.
Sie hatten Kontakt zu einer positiv getesteten Person?
Wenn Personen durch einen Abstrich und einen PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden (siehe dazu auch die allgemeinen Hinweise unter Navigationspunkt 2), müssen diese unserem Gesundheitsamt die Personen melden, mit denen sie in einem bestimmten Zeitfenster engen Kontakt hatten.
Die Quarantäneverordnung NRW geht bei allen Personen, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben, grundsätzlich davon aus, dass es sich bei diesen um enge Kontaktpersonen handelt. Daher sieht die Quarantäneverordnung auch für alle Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, eine automatische Quarantäne vor. Das heißt, Sie sind sofort zur häuslichen Isolierung verpflichtet, wenn Sie von einem positiven Testergebnis Ihrer Haushaltsangehörigen erfahren.
Im Fall von Personen, die mit der positiv getesteten Person nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, prüft das Gesundheitsamt, ob es sich um enge Kontaktpersonen handelt, für die eine Quarantäne angeordnet werden muss.
Enger Kontakt bestand, wenn
- Sie mindestens 15 Minuten face-to-face-Kontakt (Gesprächssituation) mit einer infizierten Person hatten,
- Sie direkten Kontakt zu Sekreten einer infektiösen Person hatten (z.B. durch Anhusten, Anniesen, Küssen o.ä.) - unabhängig von der Dauer der Kontaktsituation - oder
- Sie mindestens 30 Minuten lang hohen Konzentrationen infektiöser Aerosole (z.B. in einem nicht oder schlecht belüfteten Raum) ausgesetzt waren.
Sämtliche engen Kontaktpersonen erhalten vom Ordnungsamt ihrer Stadt bzw. Gemeinde eine so genannte Ordnungsverfügung, selbst wenn sich die Pflicht zur Quarantäne – wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt - bereits unmittelbar aus der Quarantäneverordnung NRW ergeben sollte.
Wenn Sie bereits vor Erhalt der Ordnungsverfügung erfahren, dass Sie enge Kontaktperson sind: Begeben Sie sich bitte umgehend nach Hause bzw. bleiben Sie weiterhin dort und halten Sie sich von anderen Personen fern.
In unserem Informationspaket am Ende dieses Abschnitts haben wir wichtige Hinweise zur Quarantäne für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie diese aufmerksam.
Wenn Sie engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, aber keine Ordnungsverfügung erhalten haben, können Sie sich über die E-Mail-Adresse coronavirusrhein-sieg-kreisde mit unserem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
Tagebuch für Kontaktpersonen
Das Robert Koch-Institut sieht vor, dass Kontaktpersonen einer mit dem Coronavirus infizierten Person ein Tagebuch führen. Dieses finden Sie hier:
Allgemeine Hinweise zum Coronavirus und zur Quarantäne
- Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei253,26 kB
- Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei349,02 kB
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei225,48 kB
- Hygienetipps für Virusinfektionen, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei621,50 kB
Wenn Sie Symptome haben oder entwickeln (wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Durchfall, Fieber, Krankheitsgefühl), gelten Sie als begründeter Verdachtsfall. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt (nach vorheriger telefonischer Absprache).
Hinweis: Bei schweren Symptomen wie Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl wenden Sie sich sofort an Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Notdienst der KV Nordrhein unter der Nummer 116 117. Besprechen sie Ihre Situation auf jeden Fall zunächst telefonisch.
Sie müssen nach einem Krankenhausaufenthalt wegen des Coronavirus zuhause weiter isoliert werden?
Sie werden nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus nach Hause entlassen und hatten dort engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person oder waren selbst am Coronavirus erkrankt?
Wenn das auf Sie zutrifft, müssen Sie zuhause isoliert werden, um eine Ansteckung anderer Personen und damit eine weitere Ausbreitung des neuartigen Virus so weit wie möglich zu verhindern.
In unserem Downloadbereich finden Sie neben umfangreichen Informationen auch eine Liste für die Erfassung Ihrer Kontaktpersonen und ein Tagebuch zur Dokumentation Ihres Gesundheitszustandes. Bitte lesen Sie auch die darin enthaltenen Hinweise aufmerksam.
Sie hatten noch keinen Kontakt mit unserem Gesundheitsamt?
Wenn Sie noch keinen Kontakt zu unserem Gesundheitsamt hatten: Bitte melden Sie sich per E-Mail an coronavirusrhein-sieg-kreisde. Bitte nennen Sie uns in dieser Nachricht Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und eine Rufnummer, unter der wir Sie erreichen können.
Downloadbereich für aus dem Krankenhaus entlassene Personen, die dort engen Kontakt mit dem Coronavirus hatten
- Wichtige Hinweise des GesundheitsamtesPDF-Datei91,05 kB
- Tagebuch für aus dem Krankenhaus entlassene Personen, die dort engen Kontakt mit dem Coronavirus hattenPDF-Datei222,92 kB
- Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei253,26 kB
- Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei349,02 kB
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei225,48 kB
- Hygienetipps für Virusinfektionen, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei621,50 kB
Downloadbereich für am Coronavirus erkrankte Personen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
- Wichtige Hinweise des GesundheitsamtesPDF-Datei90,38 kB
- Tagebuch für aus dem Krankenhaus entlassene Personen nach Erkrankung mit dem CoronavirusPDF-Datei221,84 kB
- Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei253,26 kB
- Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei349,02 kB
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei225,48 kB
- Hygienetipps für Virusinfektionen, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei621,50 kB
Sie sind aus dem Ausland zurückgekehrt?
Regelungen für die Einreise aus Großbritannien, Nordirland und Südfrika
Seit dem 21. Dezember 2020 gelten für Nordrhein-Westfalen neue Regelungen für die Einreise aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika. Sie begleiten die auf Bundesebene geregelten generellen Beschränkungen für Einreisende aus diesen Ländern, die zum 22. Dezember 2020 in Kraft getreten sind.
Häusliche Absonderung
Wenn Sie aus dem Vereinigten Königreich oder aus Südafrika eingereist sind, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Außerdem dürfen Sie in diesem Zeitraum keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zu Ihrem Hausstand gehören. Diese Regelungen gelten auch, wenn Sie zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Testpflicht
Die Coronaeinreiseverordnung legt außerdem fest, dass Einreisende dazu verpflichtet sind, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einem Test zu unterziehen (Einreisetestung). Am fünften Tag nach der Einreise muss ein weiterer Test gemacht werden (Freitestung). Fällt dieser zweite Test negativ aus, endet die Pflicht zur häuslichen Isolierung. Sollte das Testergebnis positiv sein, gelten die allgemeinen Regelungen zur Quarantäne. Hinweise dazu finden Sie unter Navigationspunkt 1 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus nachgewiesen und Sie suchen allgemeine Infos?).
Bitte beachten Sie:
Beide Tests müssen den Anforderungen des Robert Koch-Institutes entsprechen. Hinweise dazu finden Sie hier:
Ganz wichtig:
Häusliche Isolierung und Testpflicht gelten auch für alle Personen, die in den letzten zehn Tagen vor Inkrafttreten der neuen Einreiseverordnung (ab dem 11. Dezember 2020) aus dem Vereinigten Königreich oder Südafrika eingereist sind.
Einreiseanmeldung
Sie sind außerdem verpflichtet, Ihre Einreise digital anzumelden.
Meldung von Symptomen
Beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, sind Sie verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren. Bitte nutzen Sie dazu die E-Mail-Adresse coronavirusrhein-sieg-kreisde.
Ausnahmen von den Regelungen
Eventuelle Ausnahmen von den Bestimmungen der Coronaeinreiseverordnung finden Sie hier:
Generelle Regelungen für die Einreise aus Risikogebieten
Abgesehen von den speziellen Regelungen für die Einreise aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika gibt es in Nordrhein-Westfalen aktuell keine grundsätzliche Quarantäneverpflichtung mehr für Personen, die aus einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet nach NRW einreisen.
Zu beachten ist aber, dass auch in Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen des Bundes unverändert gelten. Das heißt, dass Einreisende aus so genannten Risikogebieten verpflichtet sind, sich vor der Einreise digital anzumelden. Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den „kleinen Grenzverkehr“ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden - und für beruflich Reisende.
Weiterhin gültig ist außerdem die bundesweit geltende „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“. Danach muss auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes nach der Einreise ein Testnachweis vorgelegt werden. Gefordert ist dann der Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache (als Papier- oder Digitaldokument). Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.
Sie müssen oder möchten auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden?
Der Rhein-Sieg-Kreis hat in Siegburg in der Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung am Helios-Klinikum ein Abstrichzentrum eingerichtet. Dort ist ein Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus möglich.
Bitte berücksichtigen Sie: Ein Besuch des Abstrichzentrums ist nur nach Voranmeldung durch eine Ärztin oder einen Arzt möglich. Dieser kann Sie – sofern sie oder er den Test nicht selber durchführt - nach dort überweisen.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Testung. Hierzu müssen sie dem Arzt die Ordnungsverfügung vorlegen, mit der ihnen als KP1 die Quarantäne angeordnet wurde.
Die weiteren Abstrichzentren des Kreises in Siegburg (Bonner Straße) und in Rheinbach kommen derzeit ausschließlich für Abstriche im Zusammenhang mit Infektions-Ausbrüchen in Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen usw.) zum Einsatz.
Hinweise zu Testmöglichkeiten nach der Rückkehr aus dem Ausland finden Sie unter Navigationspunkt 4 (Rückkehr aus dem Ausland).
Hinweise, wann Sie auf jeden Fall mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen sollten, finden Sie unter dem Navigationspunkt 2 (Kontakt zu positiv getesteter Person).
Sie suchen Informationen zum Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises?
Der Rhein-Sieg-Kreis richtet aktuell ein Impfzentrum in der Asklepios Kinderklinik in Sankt Augustin ein. Damit setzt er die Vorgabe des Landes NRW für alle Kreise und kreisfreien Städte um, in kürzester Zeit ein Impfzentrum inklusive mobiler Impfteams zu installieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Sie sind Fachkraft / niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt und hätten gerne allgemeine Hinweise?
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an coronavirusrhein-sieg-kreisde und nennen Sie uns darin auch Ihre Rufnummer. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Sie sind Fachkraft / niedergelassene Ärztin oder Arzt und suchen Infos zur Testverordnung?
Am 15. Oktober 2020 ist die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, die Testungen stärker auf die Risikogruppen und das Gesundheitswesen zu konzentrieren. Zu diesem Zweck wurde die Nationale Teststrategie um Antigen-Tests erweitert. Zudem erfolgte eine Präzisierung und Erweiterung, welche Personen oder Personengruppen ohne Krankheitssymptome Anspruch auf einen Test haben.
Weitere Infos finden Sie hier:
Sie sind niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt und müssen einen Corona-Fall melden?
Ab sofort können Sie uns Corona-Fälle auch auf elektronischem Wege melden. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Formular:
Sie suchen Informationen für Unternehmen, Betriebe und Selbstständige?
Das Coronavirus und die damit verbundenen Restriktionen stellen die Wirtschaft vor große Herausforderungen.
Wir haben eine Reihe von Informationen für Sie unter diesem Link zusammengestellt:
Wissenswertes finden Sie auch am Ende dieses Artikels im Bereich „Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen“.
Sie suchen Beratungsangebote für den Corona-Familienalltag oder Tipps für das Lernen Ihrer Kinder zuhause?
Beratung für den Familienalltag in Zeiten von Corona
Der „normale“ Familienalltag allein ist schon Herausforderung genug. Die aktuelle Situation aber kann das Zusammenleben nicht nur gründlich auf den Kopf, sondern auch auf eine harte Probe stellen. In diesem Fall haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familien- und Erziehungsberatungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises ein offenes Ohr.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises sind montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar.
Familienberatungsstelle Bornheim
02222 / 9279800
Fb.bornheimrhein-sieg-kreisde
Familienberatungsstelle Rheinbach
02226 / 92785660
Fb.rheinbachrhein-sieg-kreisde
Familienberatungsstelle Siegburg
02241 / 132710
Fb.siegburgrhein-sieg-kreisde
Familienberatungsstelle Eitorf
02243 / 92200
Fb.eitorfrhein-sieg-kreisde
Tipps für das Lernen Ihrer Kinder zuhause
Das Coronavirus und die damit verbundenen Auswirkungen stellen Eltern von schulpflichtigen Kindern vor große Herausforderungen. Die Schulpsychologische Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises hat Anregungen und Tipps zusammengestellt, mit denen Eltern ihre Kinder in dieser Situation unterstützen können:
Sie möchten wissen, wie sich das Coronavirus auf das Serviceangebot des Rhein-Sieg-Kreises auswirkt?
Besuche im Kreishaus sind aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese Schutzmaßnahme gilt auch für die Außenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach, die Dienststelle in Sankt Augustin sowie die Außenstellen des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim und die Jugendhilfezentren in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Meckenheim.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Sie möchten wissen, welche Einschränkungen oder Restriktionen mit dem Coronavirus verbunden sind?
Die Landesregierung NRW hat umfangreiche Maßnahmenpakete beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dazu gehören zum Beispiel zahlreiche sogenannte kontaktreduzierende Maßnahmen. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens weiter zu reduzieren. Alle aktuellen Regelungen - beispielsweise zum Kontaktverbot und zur Maskenpflicht - finden Sie hier:
Sie möchten sich telefonisch informieren?
Der Rhein-Sieg-Kreis hat für akute Fragen zum Coronavirus ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 02241 / 13-3333 erreichbar.
Sie suchen Informationen zur Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App hilft Ihnen festzustellen, ob Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Sie sich und andere schützen, Infektionsketten können schneller unterbrochen werden.
Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Weitere Infos zur App finden Sie hier:
Hier können Sie die App herunterladen:
Für alle technischen Fragen rund um die Corona-Warn-App hat das Robert Koch-Institut eine Hotline eingerichtet. Sie ist von Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 7540001 erreichbar.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hotline des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat eine Hotline für Fragen rund um das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) eingerichtet:
0211 / 9119 1001
Die Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zu erreichen.
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon, die „Hotline zum Coronavirus“, bereitgestellt unter der Nummer:
030 / 34 64 65 100
Diese ist erreichbar Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Weitere Hinweise finden Sie online hier:
- Covid 19 - Orientierungshilfe, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei92,13 kB
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei225,48 kB
- Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei1,17 MB
- Hygienetipps für Virusinfektionen, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei621,50 kB
- Die 10 wichtigsten Hygienetipps, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei141,49 kB
- Handzettel des Bundesministeriums für GesundheitPDF-Datei782,42 kB
- Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei253,26 kB
- Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei349,02 kB
Unsere Medieninformationen
Mehrsprachige Informationen
Wichtige Fragen und Antworten zum Coronavirus ("Quelle: Die Bundesregierung")
Hygienetipps ("Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung")
Weitere mehrsprachige Infos (more multilingual information)
Barrierearme und multimediale Informationen
- Informationen für Menschen mit Behinderung - Aktion Mensch
- Informationen für Menschen mit Sinnesbehinderung - Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben
- Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
- Informationen in Deutscher Gebärdensprache - Deutscher Gehörlosen-Bund
- Informationen zur Corona-Warn-App in Deutscher Gebärdensprache - Die Bundesregierung
- Aktuelle Playlist der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Informationen in leichter Sprache
- Allgemeine Infos zur Corona-Warn-App - Die Bundesregierung
- Allgemeine Infos zum Corona-Virus - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRWPDF-Datei409,58 kB
- Allgemeine Infos zu den Corona-Regeln in NRW - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRWPDF-Datei1,17 MB
- Allgemeine Infos zum Mund-Nasen-Schutz - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRWPDF-Datei1,38 MB
- Was heißt eigentlich #flattenthecurve? - Projekt NetzStecker der Lebenshilfe MünsterPDF-Datei2,84 MB
- Was heißt eigentlich #socialdistancing? - Projekt NetzStecker der Lebenshilfe MünsterPDF-Datei2,75 MB
- Was heißt eigentlich #kontaktsperre? - Projekt NetzStecker der Lebenshilfe MünsterPDF-Datei2,78 MB