Die wichtigsten Zahlen finden Sie hier:
Coronavirus-Dashboard für den Rhein-Sieg-Kreis
Wichtige Hinweise zu den Fallzahlen und zur 7-Tages-Inzidenz:
Der Rhein-Sieg-Kreis aktualisiert grundsätzlich einmal täglich am Nachmittag bzw. frühen Abend das Dashboard. Hierbei werden die individuellen Fallzahlen pro Kommune auf Basis der aktuellen Daten des Gesundheitsamtes hinterlegt.
Entscheidend für alle Regelungen und Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung ist aber die sogenannte 7-Tages-Inzidenz. Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.
Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) ausweist. Das LZG aktualisiert einmal täglich um 0:00 Uhr den Datenstand.
Deswegen finden Sie unterschiedliche Zeitangaben bei der Aktualisierung der Coronazahlen im Rhein-Sieg-Kreis und der 7-Tages-Inzidenz.
Die jeweils tagesaktuelle Inzidenz finden Sie hier:
Da der Datenstand zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelt wird, kann es hier zu Differenzen kommen.
Die wichtigsten Fragen versuchen wir hier zu klären:
Bei Ihnen wurde ein PCR-Test gemacht, Sie haben aber noch kein Ergebnis?
Wenn bei Ihnen aufgrund von Erkältungssymptomen ein PCR-Test gemacht wurde, müssen Sie sich bereits ab dem Tag des Abstrichs in Quarantäne begeben. Ist das Testergebnis negativ, endet die Quarantäne sofort, sobald Sie das Testergebnis erhalten haben. Liefert der PCR-Test ein positives Ergebnis, bleibt die Quarantäne bestehen. Sie endet frühestens mit Ablauf des 14. Tages ab dem Tag der Testung - jedoch nur, wenn Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sind.
Wenn bei Ihnen ohne Erkältungssymptome ein PCR-Test gemacht wurde, müssen Sie erst in Quarantäne, wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten. Die häusliche Isolierung endet frühestens mit Ablauf des 14. Tages ab dem Tag der Testung und auch nur, wenn Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sind.
Ist der Anlass für den PCR-Test ein positiver Schnelltest, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie bereits mit dem positiven Schnelltest-Ergebnis verpflichtet sind, sich in Quarantäne zu begeben. Liefert der PCR-Test ein negatives Ergebnis, endet die Quarantäne sofort, sobald Sie das Ergebnis erhalten haben. Liefert der PCR-Test ein positives Ergebnis, bleibt die Quarantäne bestehen und endet frühestens mit Ablauf des 14. Tages nach der Durchführung des Antigen-Schnelltests. Voraussetzung für ein Ende der Quarantäne ist außerdem, dass Sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
Weitere Hinweise zu einem positiven Testergebnis finden Sie unter Navigationspunkt 2 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus nachgewiesen und Sie suchen allgemeine Infos?).
Bei Ihnen wurde das Coronavirus nachgewiesen und Sie suchen allgemeine Infos?
Wenn bei Ihnen durch einen PCR-Test (Labortest) oder einen Antigen-Schnelltest das Coronavirus nachgewiesen wurde, gelten Sie als infizierte Person. Dies wurde unserem Gesundheitsamt mitgeteilt, da es sich bei Corona um einen so genannten meldepflichtigen Erreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes handelt.
Ganz wichtig: Die aktuelle Quarantäneverordnung unterscheidet nicht mehr zwischen PCR-Tests und Antigen-Schnelltests, das bedeutet, dass Sie auch zur Quarantäne und Meldung Ihrer Kontaktpersonen verpflichtet sind, wenn bei Ihnen nur ein Antigen-Schnelltest positiv war. Wir empfehlen Ihnen, einen positiven Schnelltest durch einen PCR-Test verifizieren zu lassen.
Die aktuelle Quarantäneverordnung finden Sie am Ende dieses Abschnitts.
Wichtigstes Ziel des Gesundheitsamtes ist es, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Hierfür sieht das Infektionsschutzgesetz unterschiedliche Maßnahmen vor, von denen Sie als infizierte Person betroffen sind:
Quarantäne
Um zu verhindern, dass Sie die Erkrankung an andere Personen weitergeben, ist es von größter Bedeutung, Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Um dies sicherzustellen wird Ihnen gegenüber eine häusliche Quarantäne ausgesprochen. Das bedeutet, dass Sie für einen gewissen Zeitraum Ihre Wohnung nicht verlassen dürfen.
Kontaktpersonennachverfolgung
Das Gesundheitsamt ermittelt Personen, zu denen Sie Kontakt hatten und die sich eventuell bei Ihnen angesteckt haben könnten. Dafür müssen Sie unserem Gesundheitsamt mitteilen, zu welchen Personen Sie Kontakt hatten.
Bitte beachten Sie:
Bei der Quarantäne, aber insbesondere auch bei der Kontaktpersonennachverfolgung ist unser Gesundheitsamt auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Um den Kontakt möglichst unkompliziert und effektiv zu gestalten, stellen wir Ihnen verschiedene Kontaktformulare zur Verfügung. Bitte nutzen Sie Sie diese! Sie ermöglichen uns so eine möglichst effiziente und zeitnahe Bearbeitung und leisten damit einen wichtigen Beitrag, das Infektionsgeschehen einzudämmen!
Zur Meldung Ihrer Kontaktpersonen finden Sie weitere Hinweise sowie das Formular unter Navigationspunkt 3 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus und Sie möchten Ihre Kontaktpersonen melden?).
Hinweise zum Ende Ihrer Quarantäne sowie die Kontaktformulare finden Sie unter Navigationspunkt 4 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus nachgewiesen und Sie suchen Hinweise zum Ende der Quarantäne?).
Bitte beachten Sie: Bei schweren Symptomen wie Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl wenden Sie sich sofort an Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Notdienst der KV Nordrhein unter der Nummer 116117. Besprechen sie Ihre Situation auf jeden Fall zunächst telefonisch.
Allgemeine Hinweise zum Coronavirus und zur Quarantäne finden Sie in unserem Informationspaket:
Allgemeine Hinweise zum Coronavirus und zur Quarantäne
- Hier geht's zu den aktuellen Verordnungen
- Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei253,26 kB
- Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei349,02 kB
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei225,48 kB
- Hygienetipps für Virusinfektionen, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei621,50 kB
Bei Ihnen wurde das Coronavirus nachgewiesen und Sie möchten Ihre Kontaktpersonen melden?
Zur Unterbrechung von Infektionsketten ermittelt und kontaktiert das Gesundheitsamt Personen, die sich eventuell bei Ihnen angesteckt haben können. Bitte nutzen Sie das hier hinterlegte Formular, um unserem Gesundheitsamt die Daten dieser Personen zu übermitteln. Es gibt Ihnen wichtige Hinweise, welche Kontakte und welche Zeitfenster relevant sind. Bitte nennen Sie hier ebenfalls Einrichtungen oder Veranstaltungen, die Sie besucht haben (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Gottesdienste o.ä.).
Weitere Informationen finden Sie unter Navigationspunkt 2 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus im Labortest nachgewiesen und Sie suchen allgemeine Infos?).
Bitte nutzen Sie dieses Formular nicht nur, wenn Sie selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sondern auch dann, wenn Ihnen anvertraute Menschen (zum Beispiel Ihr Kind oder eine Person, zu deren Betreuung Sie bestellt worden sind) ein positives Testergebnis erhalten haben.
Hier können Sie dem Gesundheitsamt Ihre Kontaktpersonen übermitteln
Bei Ihnen wurde das Coronavirus nachgewiesen und Sie suchen Hinweise zum Ende der Quarantäne?
Wenn Sie durch einen PCR-Test (Labortest) oder einen Antigen-Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen Sie für mindestens 14 Tage in Quarantäne. Diese Regelung trifft die neue Quarantäneverordnung des Landes NRW unmittelbar - unabhängig davon, ob bei Ihnen eine Virusvariante nachgewiesen wurde oder nicht. Darüber hinaus bekommen Sie im Rhein-Sieg-Kreis ergänzend aber auch eine so genannte Ordnungsverfügung, der Sie alle Informationen zu Ihrer Quarantäne noch einmal genau entnehmen können.
Die neue Quarantäneverordnung des Landes NRW legt aber auch fest, dass Sie sich zum Ende der Quarantäne mit unserem Gesundheitsamt in Verbindung setzen müssen, um – sofern Sie keine Symptome mehr zeigen – dem Gesundheitsamt das Ende Ihrer häuslichen Isolierung mitzuteilen oder – falls Sie noch nicht 48 Stunden symptomfrei sind – die Verlängerung anzuzeigen.
Weitere Informationen finden Sie unter Navigationspunkt 2 (Bei Ihnen wurde das Coronavirus nachgewiesen und Sie suchen allgemeine Infos?).
Sie haben zum Ende Ihrer Quarantäne noch Symptome?
Nach Ablauf der 14 Tage endet Ihre Quarantäne nur, wenn Sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Nach der Quarantäneverordnung NRW sind Sie verpflichtet, dem Gesundheitsamt mitzuteilen, wenn Sie nach Ablauf Ihrer Quarantänelaufzeit noch Symptome haben. Denn dann muss die Quarantäne über den ursprünglichen Zeitraum von 14 Tagen hinaus aufrechterhalten werden, bis Sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden (zwei Tagen) ohne Krankheitssymptome sind.
Wenn Sie noch Symptome haben, nutzen Sie bitte das hier hinterlegte Formular, um dies unserem Gesundheitsamt zu melden. Unser Gesundheitsamt nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf, um die Verlängerung Ihrer Quarantäne zu besprechen.
Sie sind zum Ende Ihrer - gegebenenfalls verlängerten - Quarantäne bereits seit 48 Stunden symptomfrei?
Wenn Sie nach Ablauf der 14 Tage bereits seit 48 Stunden symptomfrei sind, kann Ihre häusliche Isolierung beendet werden. Wenn bei Ihnen noch Krankheitssymptome vorliegen, verlängert sich die Quarantäne so lange, bis Sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden symptomfrei sind.
Nach der Quarantäneverordnung NRW sind Sie verpflichtet, dem Gesundheitsamt gegenüber zu bestätigen, dass Sie seit 48 Stunden ohne Symptome und somit die Voraussetzungen für die Beendigung der Quarantäne gegeben sind. Für diese Mitteilung nutzen Sie bitte das hier hinterlegte Meldeformular.
Ihr positiver Schnelltest hat sich nicht bestätigt (negativer PCR-Test)?
Wenn Ihr Antigen-Schnelltest positiv war, sind Sie nach § 15 Absatz 1a der Corona-Test- und Quarantäneverordnung zur sofortigen Quarantäne verpflichtet. Auch für Ihre Haushaltsangehörigen gilt dann eine sofortige Quarantänepflicht (gemäß § 16 Abs. 1 d der Verordnung).
Wenn Sie zur Überprüfung des positiven Antigen-Schnelltestes einen PCR-Test gemacht haben und dieser ein negatives Ergebnis geliefert hat, endet Ihre Quarantäne (gemäß § 15 Abs. 1a CoronaTestQuaranänteVO) und die Ihrer Haushaltsmitglieder (gemäß § 16 Abs. 4 CoronaTestQuarantäneVO) grundsätzlich unmittelbar.
Da negative PCR-Ergebnisse aber nicht automatisch an das Gesundheitsamt gemeldet werden, müssen Sie unser Gesundheitsamt kontaktieren und das negative Ergebnis Ihres PCR-Tests übermitteln, um die Quarantäne von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern aufzuheben.
Sie hatten Kontakt zu einer positiv getesteten Person?
Wenn Personen durch einen PCR-Test (Labortest) oder einen Antigen-Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurden (siehe dazu auch die allgemeinen Hinweise unter Navigationspunkt 2), müssen diese unserem Gesundheitsamt die Personen melden, mit denen sie in einem bestimmten Zeitfenster engen Kontakt hatten.
Die Quarantäneverordnung NRW geht bei allen Personen, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben, grundsätzlich davon aus, dass es sich bei diesen um enge Kontaktpersonen handelt. Daher sieht die Quarantäneverordnung auch für alle Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, eine automatische Quarantäne vor. Das heißt, Sie sind sofort zur häuslichen Isolierung verpflichtet, wenn Sie von einem positiven Testergebnis Ihrer Haushaltsangehörigen erfahren.
Im Fall von Personen, die mit der positiv getesteten Person nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, prüft das Gesundheitsamt, ob es sich um enge Kontaktpersonen handelt, für die eine Quarantäne angeordnet werden muss.
Enger Kontakt bestand, wenn
- Sie mindestens 15 Minuten face-to-face-Kontakt (Gesprächssituation) mit einer infizierten Person hatten,
- Sie direkten Kontakt zu Sekreten einer infektiösen Person hatten (z.B. durch Anhusten, Anniesen, Küssen o.ä.) - unabhängig von der Dauer der Kontaktsituation - oder
- Sie mindestens 30 Minuten lang hohen Konzentrationen infektiöser Aerosole (z.B. in einem nicht oder schlecht belüfteten Raum) ausgesetzt waren.
Sämtliche engen Kontaktpersonen erhalten vom Ordnungsamt ihrer Stadt bzw. Gemeinde eine so genannte Ordnungsverfügung, selbst wenn sich die Pflicht zur Quarantäne – wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt - bereits unmittelbar aus der Quarantäneverordnung NRW ergeben sollte.
Wenn Sie bereits vor Erhalt der Ordnungsverfügung erfahren, dass Sie enge Kontaktperson sind: Begeben Sie sich bitte umgehend nach Hause bzw. bleiben Sie weiterhin dort und halten Sie sich von anderen Personen fern.
In unserem Informationspaket am Ende dieses Abschnitts haben wir wichtige Hinweise zur Quarantäne für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie diese aufmerksam.
Wenn Sie engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, aber keine Ordnungsverfügung erhalten haben, können Sie sich über die E-Mail-Adresse coronavirusrhein-sieg-kreisde mit unserem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
Tagebuch für Kontaktpersonen
Das Robert Koch-Institut sieht vor, dass Kontaktpersonen einer mit dem Coronavirus infizierten Person ein Tagebuch führen. Dieses finden Sie hier:
Allgemeine Hinweise zum Coronavirus und zur Quarantäne
- Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei253,26 kB
- Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei349,02 kB
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei225,48 kB
- Hygienetipps für Virusinfektionen, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei621,50 kB
Wenn Sie Symptome haben oder entwickeln (wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Durchfall, Fieber, Krankheitsgefühl), gelten Sie als begründeter Verdachtsfall. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt (nach vorheriger telefonischer Absprache).
Hinweis: Bei schweren Symptomen wie Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl wenden Sie sich sofort an Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Notdienst der KV Nordrhein unter der Nummer 116 117. Besprechen sie Ihre Situation auf jeden Fall zunächst telefonisch.
Sie sind aus dem Ausland zurückgekehrt?
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten in Nordrhein-Westfalen wieder strenge Bestimmungen für Personen, die aus Virusvarianten-Gebieten, aber auch aus allen übrigen Risikogebieten einreisen.
Eine aktuelle Übersicht der Risiko- und Virus-Varianten-Gebiete finden Sie hier:
Quarantäne- und Testpflicht
Wenn Sie aus einem Risikogebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nach NRW einreisen, gelten besondere Quarantäne- und Testpflichten. Aktuelle Hinweise zu den geltenden Regelungen inklusive der aktuellen Einreiseverordnung finden Sie auf den Seiten des Landes NRW (Stichwort „Corona-Einreisebestimmungen“).
Wenn Sie nach der aktuellen Einreiseverordnung verpflichtet sind, unserem Gesundheitsamt ein Testergebnis zu übermitteln, nutzen Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse coronavirusrhein-sieg-kreisde.
Allgemeine Hinweise zur Anerkennung von Tests bei der Einreise finden Sie hier:
Pflicht zur Anmeldung Ihrer Einreise
Außerdem sind Sie verpflichtet, Ihre Einreise digital anzumelden. Hier geht’s zur digitalen Einreiseanmeldung:
Sollte Ihnen eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, finden Sie hier das Formular für die Meldung in Papierform. Bitte berücksichtigen Sie die darin enthaltenen Hinweise, an wen Sie dieses adressieren müssen.
Antworten auf häufige Fragen zur Einreiseanmeldung finden Sie hier:
Sie müssen oder möchten auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden?
Der Rhein-Sieg-Kreis hat in Siegburg in der Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung am Helios-Klinikum ein Abstrichzentrum eingerichtet. Dort ist ein Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus möglich.
Bitte berücksichtigen Sie: Ein Besuch des Abstrichzentrums ist nur nach Voranmeldung durch eine Ärztin oder einen Arzt möglich. Dieser kann Sie – sofern sie oder er den Test nicht selber durchführt - nach dort überweisen.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Testung. Hierzu müssen sie dem Arzt die Ordnungsverfügung vorlegen, mit der ihnen als KP1 die Quarantäne angeordnet wurde.
Die weiteren Abstrichzentren des Kreises in Siegburg (Bonner Straße) und in Rheinbach kommen derzeit ausschließlich für Abstriche im Zusammenhang mit Infektions-Ausbrüchen in Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen usw.) zum Einsatz.
Hinweise zu Testmöglichkeiten nach der Rückkehr aus dem Ausland finden Sie unter Navigationspunkt 7 (Rückkehr aus dem Ausland).
Hinweise, wann Sie auf jeden Fall mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen sollten, finden Sie unter dem Navigationspunkt 6 (Kontakt zu positiv getesteter Person).
Hinweise zu kostenlosen Corona-Schnelltests (Bürgertestungen) finden Sie hier:
Sie suchen Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Rhein-Sieg-Kreis?
Der Rhein-Sieg-Kreis hat ein Impfzentrum in der Asklepios Kinderklinik in Sankt Augustin eingerichtet. Damit hat er die Vorgabe des Landes NRW für alle Kreise und kreisfreien Städte umgesetzt, in kürzester Zeit ein Impfzentrum inklusive mobiler Impfteams zu installieren. Daneben legt der Rhein-Sieg-Kreis den Fokus auf die Implementierung dezentraler Impfmöglichkeiten.
Umfangreiche Informationen zur Corona-Schutzimpfung inklusive Hinweisen für die einzelnen Prioritätsgruppen finden Sie hier:
Sie sind Fachkraft / niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt und hätten gerne allgemeine Hinweise?
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an coronavirusrhein-sieg-kreisde und nennen Sie uns darin auch Ihre Rufnummer. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Sie sind Fachkraft / niedergelassene Ärztin oder Arzt und suchen Infos zur Testverordnung?
Am 15. Oktober 2020 ist die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, die Testungen stärker auf die Risikogruppen und das Gesundheitswesen zu konzentrieren. Zu diesem Zweck wurde die Nationale Teststrategie um Antigen-Tests erweitert. Zudem erfolgte eine Präzisierung und Erweiterung, welche Personen oder Personengruppen ohne Krankheitssymptome Anspruch auf einen Test haben.
Weitere Infos finden Sie hier:
Sie sind niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt und müssen einen Corona-Fall melden?
Ab sofort können Sie uns Corona-Fälle auch auf elektronischem Wege melden. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Formular:
Sie suchen Informationen für Unternehmen, Betriebe und Selbstständige?
Das Coronavirus und die damit verbundenen Restriktionen stellen die Wirtschaft vor große Herausforderungen.
Wir haben eine Reihe von Informationen für Sie unter diesem Link zusammengestellt:
Wissenswertes finden Sie auch am Ende dieses Artikels im Bereich „Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen“.
Sie suchen Beratungsangebote für den Corona-Familienalltag oder Tipps für das Lernen Ihrer Kinder zuhause?
Beratung für den Familienalltag in Zeiten von Corona
Der „normale“ Familienalltag allein ist schon Herausforderung genug. Die aktuelle Situation aber kann das Zusammenleben nicht nur gründlich auf den Kopf, sondern auch auf eine harte Probe stellen. In diesem Fall haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familien- und Erziehungsberatungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises ein offenes Ohr.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises sind montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar.
Familienberatungsstelle Bornheim
02222 / 9279800
Fb.bornheimrhein-sieg-kreisde
Familienberatungsstelle Rheinbach
02226 / 92785660
Fb.rheinbachrhein-sieg-kreisde
Familienberatungsstelle Siegburg
02241 / 132710
Fb.siegburgrhein-sieg-kreisde
Familienberatungsstelle Eitorf
02243 / 92200
Fb.eitorfrhein-sieg-kreisde
Tipps für das Lernen Ihrer Kinder zuhause
Das Coronavirus und die damit verbundenen Auswirkungen stellen Eltern von schulpflichtigen Kindern vor große Herausforderungen. Die Schulpsychologische Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises hat Anregungen und Tipps zusammengestellt, mit denen Eltern ihre Kinder in dieser Situation unterstützen können:
Sie möchten wissen, wie sich das Coronavirus auf das Serviceangebot des Rhein-Sieg-Kreises auswirkt?
Besuche im Kreishaus sind aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese Schutzmaßnahme gilt auch für die Außenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach, die Dienststelle in Sankt Augustin sowie die Außenstellen des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim und die Jugendhilfezentren in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Meckenheim.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Sie möchten wissen, welche Einschränkungen oder Restriktionen mit dem Coronavirus verbunden sind?
Seit 1. April 2021 greift im Rhein-Sieg-Kreis die Notbremse. Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Landesregierung NRW hat umfangreiche Maßnahmenpakete beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dazu gehören zum Beispiel zahlreiche sogenannte kontaktreduzierende Maßnahmen. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens weiter zu reduzieren. Alle aktuellen Regelungen - beispielsweise zum Kontaktverbot und zur Maskenpflicht - finden Sie hier:
Sie möchten sich telefonisch informieren?
Der Rhein-Sieg-Kreis hat für akute Fragen zum Coronavirus ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer 02241 13-3333 erreichbar.
Sie suchen Informationen zur Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App hilft Ihnen festzustellen, ob Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Sie sich und andere schützen, Infektionsketten können schneller unterbrochen werden.
Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Weitere Infos zur App finden Sie hier:
Hier können Sie die App herunterladen:
Für alle technischen Fragen rund um die Corona-Warn-App hat das Robert Koch-Institut eine Hotline eingerichtet. Sie ist von Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 7540001 erreichbar.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hotline des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat eine Hotline für Fragen rund um das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) eingerichtet:
0211 / 9119 1001
Die Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zu erreichen.
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon, die „Hotline zum Coronavirus“, bereitgestellt unter der Nummer:
030 / 34 64 65 100
Diese ist erreichbar Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Weitere Hinweise finden Sie online hier:
- Covid 19 - Orientierungshilfe, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei92,13 kB
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei225,48 kB
- Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei1,17 MB
- Hygienetipps für Virusinfektionen, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei621,50 kB
- Die 10 wichtigsten Hygienetipps, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei141,49 kB
- Handzettel des Bundesministeriums für GesundheitPDF-Datei782,42 kB
- Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne, "Quelle: Robert Koch-Institut"PDF-Datei253,26 kB
- Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne, "Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"PDF-Datei349,02 kB
Unsere Medieninformationen
Mehrsprachige Informationen
Wichtige Fragen und Antworten zum Coronavirus ("Quelle: Die Bundesregierung")
Hygienetipps ("Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung")
Weitere mehrsprachige Infos (more multilingual information)
Barrierearme und multimediale Informationen
- Informationen für Menschen mit Behinderung - Aktion Mensch
- Informationen für Menschen mit Sinnesbehinderung - Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben
- Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
- Informationen in Deutscher Gebärdensprache - Deutscher Gehörlosen-Bund
- Informationen zur Corona-Warn-App in Deutscher Gebärdensprache - Die Bundesregierung
- Aktuelle Playlist der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Informationen in leichter Sprache
- Allgemeine Infos zur Corona-Warn-App - Die Bundesregierung
- Allgemeine Infos zum Corona-Virus - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRWPDF-Datei228,84 kB
- Allgemeine Infos zu den Corona-Regeln in NRW - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRWPDF-Datei1,30 MB
- Allgemeine Infos zum Mund-Nasen-Schutz - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRWPDF-Datei1,63 MB
- Was heißt eigentlich #flattenthecurve? - Projekt NetzStecker der Lebenshilfe MünsterPDF-Datei2,84 MB
- Was heißt eigentlich #socialdistancing? - Projekt NetzStecker der Lebenshilfe MünsterPDF-Datei2,75 MB
- Was heißt eigentlich #kontaktsperre? - Projekt NetzStecker der Lebenshilfe MünsterPDF-Datei2,78 MB