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Generation 60 +

Finanzierung eines Heimplatzes

Die Finanzierung eines Pflegeheims ist für viele Menschen eine finanzielle Herausforderung. Aber es gibt Hilfe!

Wenn häusliche Pflege nicht ausreicht

Manchmal ist es nicht möglich oder auch nicht ausreichend, pflegebedürftige Menschen zu Hause zu versorgen. Dann sind sie in einem Pflegeheim gutaufgehoben. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass pflegebedürftige Menschen sowohl für kurze Zeit (Kurzzeit- oder Verhinderungspflege) als auch dauerhaft (Langzeitpflege) in einem Pflegeheim betreut werden können. 

Die Finanzierung eines Heimplatzes stellt viele Menschen vor enorme finanzielle Herausforderungen; umso wichtiger ist es, einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung zu erhalten.

Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse feste Zuschüsse zu einer Heimunterbringung. Sollten diese Zuschüsse nicht ausreichen, kann Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGBXII) beantragt werden. Bevor Sozialhilfe geleistet werden kann, sind das eigene Einkommen und Vermögen einzusetzen sowie vorrangige Ansprüche durchzusetzen. 

Schritt für Schritt erläutern wir Ihnen nun, welche Kosten anfallen können und wie Sie die Finanzierung planen können. 

Was sonst noch wichtig ist

Oft beträgt die Kündigungsfrist bei bestehenden Mietverhältnissen drei Monate; denken Sie deshalb unbedingt an eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses (beispielsweise über einen Auflösungsvertrag oder eine zeitnahe Kündigung). Sonstige Zahlungs- und Schuldverpflichtungen, Pfändungen und Ähnliches können im Rahmen der Sozialhilfe nicht berücksichtigt werden.

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