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Sozialamt

Sozialhilfe für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner

Beschreibung

Wenn das eigene Einkommen, die Leistungen der Pflegekasse und das Pflegewohngeld zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Kreissozialamt gestellt werden. Hierzu werden Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragstellerin beziehungsweise des Antragsstellers und – bei einer Lebenspartnerschaft – die der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten benötigt.

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