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Kinder und Jugendliche

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Die selbständige Tätigkeit in der Kindertagespflege ist interessant, aber auch herausfordernd.

Neben der eigentlichen Arbeit mit den Kindern sind Kindertagespflegepersonen wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Eltern für eine gelingende Erziehungspartnerschaft. Zudem gehen sie eine Kooperation mit dem Jugendamt ein und werden durch die Fachberaterinnen und Fachberater beraten und unterstützt.

Kindertagespflegepersonen arbeiten freiberuflich und sind selbstständig tätig. Damit entscheiden sie selbst über wesentliche Bedingungen und Schwerpunkte ihrer Arbeit. Sie treten über einen Betreuungsvertrag in ein privatrechtliches Verhältnis mit den Eltern oder Erziehungsberechtigen ein. Zum Jugendamt sind Sie auf der Grundlage der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege verbunden.

Als freiberuflich selbstständige Kindertagespflegeperson sind sie selbst verantwortlich für:

  • Ihr individuelles pädagogisches Konzept und das Schutzkonzept,
  • die Vorhaltung und Gestaltung der Räumlichkeiten, in denen Sie Ihre Tagespflege ausführen,
  • eine gute gemeinsame Basis für die Erziehungspartnerschaft mit den Sorgeberechtigten,
  • die administrativen Aufgaben wie das Ausfüllen und die Abgabe der erforderlichen Formulare zur Betreuung der Kinder,
  • die Buchführung und Kalkulation der Kindertagespflegestelle,
  • den Bereich Steuern und Versicherungen (Anmeldung, Abrechnung, Steuererklärung),
  • die Einhaltung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen und zum Beispiel den Vorgaben zum Datenschutz bei Formularen und im Umgang mit Fotos und Medien.

Bei all diesen Aufgaben werden Kindertagespflegepersonen von der Fachberatung des Jugendamtes unterstützt und begleitet. Folgende Regelungen und Informationen sind für Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamts wichtig.

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