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Gesundheitsförderung

Gesundbleiben durch Hygiene- und Infektionsschutz

Hygiene beginnt beim gründlichen Händewaschen und reicht bis zur fachgerechten Behandlung medizinischer Geräte. Durch unzureichende Hygiene können sich Krankheitserreger übertragen.

Ziel des Infektionsschutzes ist daher, Infektionskrankheiten vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass sie sich weiterverbreiten.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften, beispielsweise in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen, Schulen, Kindergärten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen und berät sie in allen Hygienefragen. Das geschieht auch in Schwimmbädern und Badegewässern sowie in gewerbsmäßigen Einrichtungen wie Tattoo-, Piercing- und Fußpflegestudios.

Als weiteren Service bietet das Gesundheitsamt eine individuelle Betreuung und Beratung im Rahmen von meldepflichtigen Infektionskrankheiten an. In persönlichen Gesprächen mit Erkrankten, ihren Angehörigen oder Betreuungspersonen werden Infektionswege erklärt, Fragen zur Erkrankung beantwortet und Tipps gegeben, wie Infektionen verhindert oder eingegrenzt werden können. Falls erforderlich müssen in besonderen Einzelfällen auch Anordnungen zur Absonderung getroffen werden, um die Umgebung vor Ansteckung zu schützen.

Wichtige Tipps und Hinweise gibt es auch zu Schädlingen wie Läusen, Flöhen und Wanzen.

Gesundbleiben durch HygieneSuchergebnis als RSS-Feed

  1. Gesundheitsförderung

    Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen

    Das Frühstück in der Kita, das Klassenfest in der Schule, der Tanztee im Seniorenheim – in allen Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Menschen zusammenkommen, müssen hygienische Vorschriften eingehalten und hygienische Bedingungen erfüllt werden.
  2. Gesundheitsförderung

    Hygiene in Krankenhäusern und Praxen

    Operationen und andere medizinische Eingriffe erfolgen nicht nur in Krankenhäusern. Es gibt eine Vielzahl von ambulanten Praxen oder ambulanten Pflege- und Behandlungseinrichtungen, in denen eine optimale ärztliche Versorgung angeboten wird.
  3. Gesundheitsförderung

    Gemeinsam für Hygiene im MRE – Netzwerk

    Hygiene ist wichtig – oft lebenswichtig. Hygieneregel Nummer eins: Hände waschen
  4. Gesundheitsförderung

    Schwimm-, Becken- und Trinkwasserhygiene

    „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.“ (Trinkwasserverordnung 2001)
  5. Gesundheitsförderung

    Hygiene in gewerblichen Einrichtungen (wie Tattoo, Piercing, Podologie)

    Etwa 20 Prozent der Deutschen hat eine oder mehrere Tätowierungen. Besonders beliebt sind die Körperverzierungen unter den 20- bis 29-Jährigen, hier hat sich jeder, beziehungsweise jede Zweite eine Tätowierung stechen lassen.
  6. Gesundheitsförderung

    Umweltbezogener Gesundheitsschutz und Innenraumhygiene

    Bei der Umwelt- und Wohnungshygiene berät das Gesundheitsamt bei individuellen Fragen und klärt über umweltbedingte Krankheitsursachen auf.

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