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Natur und Energie

Klimaneutrale Kreisverwaltung bis 2045

Der Rhein-Sieg-Kreis macht sich auf den Weg

Die Notwendigkeit, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ist in den vergangenen Jahren immer dringlicher geworden. Der Klimawandel hat bereits spürbare Auswirkungen auf zentrale Lebensbereiche.

Auch im Rhein-Sieg-Kreis erleben wir häufigere und intensivere Hitzeperioden, längere Trockenperioden, Starkregenereignisse und ein zunehmendes Hochwasserrisiko. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es nicht nur wichtig, entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen, sondern auch die Ursachen des Klimawandels in den Fokus zu rücken. Deshalb haben sich viele Kommunen und Landkreise dazu verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen zu ergreifen. 

Die bundesweit gültigen Minderungsziele schreiben vor, dass bis 2045 die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden soll. Das heißt, dass die Emissionen wichtiger Treibhausgase wie Kohlendioxid (CO2) und Methan reduziert werden, soweit möglich. Unvermeidbare Emissionen müssen ausgeglichen werden – zum Beispiel durch Aufforstung.

Wie können wir das im Rhein-Sieg-Kreis schaffen?

Die Kreisverwaltung möchte als gutes Beispiel vorangehen und aufzeigen, wie der Weg hin zu klimaneutralen Prozessen aussehen kann. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft hat einstimmig beschlossen, dass ein Treibhausgasneutralitätskonzept erstellt werden soll.

Der Fokus des Konzepts liegt auf den Emissionen, auf die der Kreis einen direkten Einfluss hat. Wichtige Bereiche sind hier die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises (Verwaltungsgebäude, Berufskollegs, Förderschulen), und der Fuhrpark. Auch relevante Unternehmen, an denen der Kreis beteiligt ist, werden in den Prozess einbezogen – zum Beispiel die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) oder die Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft (RSVG).

Die Stabsstelle Klimaschutz im Umweltamt des Rhein-Sieg-Kreises fängt bei der Konzepterstellung nicht bei null an. Vielmehr sollen langjährige Klimaschutzaktivitäten fortgeführt, und nun gezielt auf die Minderungsziele der Bundesregierung ausgerichtet werden. Dabei werden bestehenden Strategien und Konzepten, wie zum Beispiel der Masterplan Energiewende von 2017 und der Maßnahmenplan 2025 mit einbezogen. 

Was kann man sich unter einem Treibhausgasneutralitätskonzept vorstellen?

Zunächst erstellt die Stabsstelle Klimaschutz eine Startbilanz, um zu ermitteln wo die Kreisverwaltung steht auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.

Darauf basierend werden in vorab definierten Handlungsfeldern Ziele und Zwischenziele festgelegt.

Um die Umsetzung des Konzepts sicherzustellen, wird außerdem ein Katalog mit konkreten Maßnahmenvorschlägen erarbeitet. Für jede Maßnahme soll aufgezeigt werden:

  • Wieviel Treibhausgasemissionen werden eingespart?
  • Was sind die geschätzten Kosten?
  • Wieviel Personal wird benötigt?
  • Wieviel Zeit sollte für die Umsetzung eingeplant werden?

Mit diesen Angaben wird eine Entscheidung, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden, erleichtert. Über den Maßnahmenkatalog und dessen Umsetzung soll dann abschließend der Kreistag entscheiden.

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