Die Notwendigkeit, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ist in den vergangenen Jahren immer dringlicher geworden. Der Klimawandel hat bereits spürbare Auswirkungen auf zentrale Lebensbereiche.
Auch im Rhein-Sieg-Kreis erleben wir häufigere und intensivere Hitzeperioden, längere Trockenperioden, Starkregenereignisse und ein zunehmendes Hochwasserrisiko. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es nicht nur wichtig, entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen, sondern auch die Ursachen des Klimawandels in den Fokus zu rücken. Deshalb haben sich viele Kommunen und Landkreise dazu verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen zu ergreifen.
Die bundesweit gültigen Minderungsziele schreiben vor, dass bis 2045 die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden soll. Das heißt, dass die Emissionen wichtiger Treibhausgase wie Kohlendioxid (CO2) und Methan reduziert werden, soweit möglich. Unvermeidbare Emissionen müssen ausgeglichen werden – zum Beispiel durch Aufforstung.
Wie können wir das im Rhein-Sieg-Kreis schaffen?
Die Kreisverwaltung möchte als gutes Beispiel vorangehen und aufzeigen, wie der Weg hin zu klimaneutralen Prozessen aussehen kann. Ein Meilenstein in diesem Prozess ist die im Juli 2026 durch den Kreistag beschlossene „1. Fortschreibung der Rahmenplanung zur Treibhausgasneutralitätsstrategie“. Diese definiert das strategische Vorgehen, um sowohl die Kreisverwaltung als auch die Mehrheitsbeteiligungen des Kreises bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten.
Der Fokus der Strategie liegt auf den Emissionen, auf die der Kreis einen direkten Einfluss hat. Wichtige Bereiche sind hier die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises (Verwaltungsgebäude, Berufskollegs, Förderschulen), und der Fuhrpark. Auch relevante Unternehmen, an denen der Kreis beteiligt ist, werden in den Prozess einbezogen: die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG), die Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft (RSVG), die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis (GWG) und die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK).
Grundlage: Die erste Treibhausgasbilanz
Um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können, war eine präzise Bestandsaufnahme notwendig. Für das Basisjahr 2024 wurde nun erstmals die spezifische Treibhausgasbilanz der Kreisverwaltung erstellt. Die Bilanz identifiziert die wesentlichen Emissionsquellen, und bildet damit das Fundament für alle weiteren Schritte. Bei der Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass die Kreisverwaltung nicht bei null anfängt – so werden alle eigenen Liegenschaften bereits mit 100 % Ökostrom betrieben und Neubauten werden nach möglichst hohen Energiestandards errichtet.
Gemeinsam zum Ziel: Ein ämterübergreifender Prozess
Die Umsetzung erfolgt koordiniert und ämterübergreifend. Da im Bereich der Beteiligungsgesellschaften große Hebel zur Emissionsreduktion liegen, werden diese in Zukunft noch stärker in den Prozess eingebunden. Die RSAG, die GWG, die RSVG und die RVK erstellen eigene Bilanzen und Konzepte, die schrittweise zu einer Gesamtbilanz und einem gemeinsamen Maßnahmenkatalog zusammengeführt werden.
Ausblick: Der Weg zum Maßnahmenkatalog
Um die Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen, wird derzeit ein umfassender Maßnahmenkatalog erarbeitet, dessen Beschluss für Ende 2026 geplant ist. Dieser Katalog soll als fundierte Entscheidungshilfe für Verwaltung und Politik dienen. Er identifiziert strategische „Großhebel“ und stellt die Kosten pro eingesparter Tonne CO2 gegenüber, um Investitionen und Prozessänderungen transparent und effizient zu steuern.