Kommunen können rund ein Siebtel der Treibhausgasemissionen Deutschlands beeinflussen – zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Umweltbundesamtes. Damit nehmen Kommunen eine Schlüsselrolle im Klimaschutz ein. In verschiedenen Bereichen können sie direkten oder indirekten Einfluss auf die Treibhausgasemissionen ausüben:
Verbrauchen/Vorbild
Als Verbraucherin kann die Kommune zum Beispiel den Energieverbrauch in kommunalen Gebäuden senken, und so eine Vorbildfunktion einnehmen.
Versorgen/Anbieten
Kommunen oder kommunale Unternehmen stellen verschiedene Infrastrukturen zur Verfügung, die emissionsärmer gestaltet werden können. Beispiele hierfür sind der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur oder der Fernwärmeausbau.
Regulieren
Über Regulierungsinstrumente wie die Flächennutzungsplanung und Stadtplanung können Kommunen Einfluss nehmen – und zum Beispiel Flächen zur Nutzung Erneuerbarer Energien festlegen.
Beraten/Motivieren
Durch Beratung, Informationskampagnen und Förderprogramme können Kommunen verschiedene Zielgruppen zu klimaschonendem Handeln motivieren.
Konzepte und Strategien
Klimaschutzkonzepte der Städte und Gemeinden
Integrierte Klimaschutzkonzepte bilden eine Grundlage für das kommunale Handeln im Klimaschutz. Neben der Aufnahme des Ist-Zustandes können individuelle Handlungsfelder definiert und Maßnahmen festgelegt werden.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter anderem die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, die kurz-, mittel-, und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen.
Im Rhein-Sieg-Kreis haben diese Kommunen bereits ein Klimaschutzkonzept erstellt oder sind zurzeit in der Erstellung.
- Alfter, Bornheim, Meckenheim, Swisttal und Wachtberg (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bad Honnef (Öffnet in einem neuen Tab)
- Eitorf (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hennef (Öffnet in einem neuen Tab)
- Königswinter (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lohmar, Much und Ruppichteroth (Öffnet in einem neuen Tab)
- Neunkirchen-Seelscheid (Öffnet in einem neuen Tab)
- Niederkassel (Öffnet in einem neuen Tab)
- Rheinbach (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sankt Augustin (Öffnet in einem neuen Tab)
- Siegburg (Öffnet in einem neuen Tab)
- Troisdorf (Öffnet in einem neuen Tab)
Erneuerbare Energien
Fachhearing "Windkraftanlagen"
Fachleute aus Politik und Verwaltung haben sich am 23.08.2023 beim Hearing „Windkraftanlagen“ im Siegburger Kreishaus zu aktuellen Entwicklungen informiert.
Das Planungsrecht zu Windkraftanlagen erfolgt künftig über Festlegungen in der Regionalplanung. Für diese ist der Regionalrat bei der Bezirksregierung Köln zuständig. Der Teilplan „Erneuerbare Energien“ wird derzeit noch bearbeitet. Standorte für Windkraftanlagen können jedoch auch darüber hinaus noch von den Städten und Gemeinden identifiziert und planerisch festgelegt werden.
Zuständig für die die Genehmigung für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern sind die Kreise und kreisfreien Städte. Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es handelt sich um eine gebundene Genehmigung, die zu erteilen ist, wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Das heißt, die Kreise und kreisfreien Städte haben bei der Genehmigung keinen Ermessensspielraum, wenn alle Voraussetzungen nach BImSchG erfüllt sind.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hearings waren zuversichtlich, dass Windkraft und Artenschutz vereinbar sind, wenn mit Augenmaß vorgegangen wird.
Die Präsentationen der Veranstaltung
- "Die juristische Einordnung der Genehmigung von Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen im Planungs- und Immissionsschutzrecht" von Dr. Martin SchröderPDF-Datei645,57 kB
- "Die aktuelle Einordnung von Windkraftanlagen in die Regionalplanung im Regierungsbezirk Köln" von Rainer DeppePDF-Datei1,97 MB
- "Die Planungen zum Ausbau der Windenergie im Rhein-Sieg-Kreis" von Georg PerschPDF-Datei8,30 MB
Energieeffizienz
Wie kann die Energieeffizienz gesteigert werden?
Es gibt viele Möglichkeiten, Energie zu sparen. Neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien spielt die Erhöhung der Energieffizienz eine zentrale Rolle. Viele Kommunen haben bereits durch die Sanierung ihrer eigenen Gebäude begonnen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und ihre Energiekosten gesenkt. Andere haben umfangreiche Anreizprogramme entwickelt, um die Modernisierung der Wohngebäude auf dem Gebiet ihrer Kommune zu fördern. Hier haben wir wichtige Informationsquellen für Kommunen zusammengestellt.
Energiespar-Contracting
Wenn die fehlenden Investitionsmittel verhindern, dass Sie energieeffiziente Techniken einführen können, könnten Sie durch Contracting einen Schritt näher an Ihr Ziel kommen. Beim Contracting werden Aufgaben der Energiebereitstellung oder -optimierung von Gebäuden über einen vertraglich fixierten Zeitraum auf ein externes Dienstleistungsunternehmen übertragen.
Effiziente Kommune
Straßen- oder Innenraumbeleuchtung, Energiemanagement, Lüftung und Klimatisierung: Es gibt viele Potentiale in kommunalen Gebäuden oder im kommunalen Betrieb, um Energie effizienter zu nutzen. Bei der dena (Deutsche Energieagentur) erfahren Sie in einem speziellen online-Angebot, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Situation zu checken und sinnvolle Handlungsfelder zu identifizieren.
Kommunales Energiemanagement
Jede Kommune ist selbst Energieverbraucher und kann durch den effizienten Betrieb ihrer Liegenschaften Vorbildfunktion übernehmen.
Das Kommunale Energiemanagement (KEM) ist ein wichtiges Instrument für die energetische Optimierung der kommunalen Liegenschaften. Die Kommunen können in ihrer Rolle als Verbraucher bereits mit einfachen und geringinvestiven Maßnahmen Erfolge erzielen und darüber hinaus als Vorbild, Motivator und Berater für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wirken.
Mit der Einführung eines Kommunalen Energiemanagements haben Sie einen Überblick darüber,
- welcher Verbraucher welche Menge Energie und Wasser benötigt,
- wo die Verbrauchsschwerpunkte liegen und
- wo besonders hohe Verluste entstehen.
Die Einstiegsmöglichkeiten in das KEM sind vielfältig.
Energieagentur Rhein-Sieg berät und hilft
Unterstützung bei der Einführung und Übernahme eines kommunalen Energiemanagements bietet zum Beispiel die Energieagentur Rhein-Sieg ihren Mitgliedskommunen an. Sie erhalten Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung Ihres kommunalen Energiemanagements.
Das KEM umfasst im Wesentlichen das strukturierte Erfassen und Analysieren von Verbrauchsdaten (Strom, Wasser, Wärme) sowie der daraus resultierenden Kosten kommunaler Liegenschaften. Zur ständigen Überwachung von Energiedaten und der Ermittlung von Einsparpotentialen bietet die Energieagentur Rhein-Sieg ihren Mitgliedskommunen ein softwaregestütztes Energiecontrolling an. Der Fokus der systematischen Erfassung von Optimierungspotentialen liegt dabei auf der Planung, Koordination und Umsetzung von Maßnahmen, die geringe bzw. keine Investitionen erfordern.
In regelmäßigen Abständen wird ein umfangreicher Energiebericht für die Kommunen erstellt. Der Energiebericht beinhaltet die detaillierte Analyse der einzelnen Verbrauchsdaten (einzelner Liegenschaften) und gibt erste Rückschlüsse auf zukünftiges Verbesserungspotential.
Mobilität
FlächenTOOL: Onlineportal vernetzt Liegenschaften und Projekte für Ladeinfrastruktur
Die Online-Plattform „FlächenTOOL“ unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Interessierten können hier Liegenschaften melden und anbieten oder eine geeignete Liegenschaft für ihr Projekt finden und Kontakte knüpfen. Das Angebot richtet sich an Kommunen, kommunale Unternehmen, Privatpersonen sowie Investorinnen und Investoren.
Das FlächenTOOL wird durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bereitgestellt.
Ausschreibung des „Deutschlandnetzes“ für Schnellladepunkte
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 01.10.2021 die Ausschreibung für das sog. „Deutschlandnetz“ gestartet. Damit soll eine Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr sichergestellt werden.
Im Rahmen der anstehenden Ausschreibung sollen auch regionale Betreiber sowie KMU angesprochen werden. Um mögliche Flächen für Ladeinfrastruktur zu identifizieren, wird das Flächentool der nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur empfohlen.
Weitere Informationen
Anpassung an den Klimawandel
Klimaanpassungs-Check für Kommunen
Das Klimaanpassungsgesetz NRW verpflichtet alle Träger öffentlicher Aufgaben, Klimafolgen bei Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.
Eine Orientierung zum Thema bietet der neue Klimaanpassungs-Check des Umweltministeriums NRW. Dieser kann als Basis zur Integration in Beschlussvorlagen sowie zur Berücksichtigung in der Bauleitplanung und anderen Planverfahren dienen. Im pdf-Dokument sind zahlreiche Links mit weiterführenden Informationen hinterlegt. (Hrsg. Difu im Auftrag des MUNV NRW, 2022).
Daneben existieren bereits etablierte Leitfäden und Checklisten, welche auf die kommunalen Planungsabläufe Bezug nehmen:
- Die Checkliste für eine klimaangepasste Bauleitplanung bildet in 5 Phasen die unterschiedlichen Ebenen kommunaler Bauleitplanung ab und ermöglicht eine überschlägige Bewertung des jeweiligen Planungsschrittes. (Projekt „ESKAPE“, ISB/RWTH Aachen, 2018).
- Der Klima-Check in der Bauleitplanung enthält zusätzlich Aspekte des Klimaschutzes (im Sinne von Treibhausgasminderung). Im ausführlichen Dokument werden zunächst die Grundlagen erläutert, die Checkliste (ab S. 43) bietet ebenfalls analog zu den Planungsschritten der Bauleitplanung eine erste Bewertungsmöglichkeit. (Projekt „BESTKLIMA“, ISB/RWTH Aachen, 2018).
Begrünte Vorgärten – Leitfaden und Merkblatt des Städte- und Gemeindebundes
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmender Wetterextreme gewinnt eine resiliente Siedlungsgestaltung an Bedeutung: Begrünte Flächen sorgen durch Verdunstungskühlung und Beschattung für einen mikroklimatischen Ausgleich, binden Staub sowie andere Luftschadstoffe und bieten einen Lebensraum für Insekten und Kleintiere. Ein natürlich bewachsener Boden ist zudem aufnahmefähiger für Niederschlag und mindert so das Überflutungsrisiko bei Starkregen.
Der Leitfaden des Städte- und Gemeindebundes NRW gibt Handlungsempfehlungen für Gemeinden, um nachteilige Flächenversiegelung durch so genannte „Schottergärten“ zu vermeiden. Ein Fokus liegt dabei auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumenten mit Darstellung der Rechtslage.
Zur Beratung von Bürgerinnen und Bürgern steht zusätzlich ein Merkblatt zur Verfügung, welches bei Bedarf individualisiert werden kann.
Klimawandelvorsorgestrategie
Die Region Köln/Bonn stellt sich den Anforderungen des Klimawandels und hat in den Jahren eine „Regionale Klimavorsorgestrategie“ (KWVS) entwickelt.
Die KWVS war ein fachlicher Diskussions- und Dialogprozess, der die Kommunen und den Kreis sowie Fachplanerinnen und Fachplaner in der Region Köln/Bonn für den präventiven Umgang mit den Klimafolgen sensibilisiert und unterstützt hat. Am 5.Juni 2019 wurden im Rahmen einer Abschluss- und Transferveranstaltung die vorläufigen Ergebnisse der Klimawandelvorsorgestrategie diskutiert.
Förderprogramme
Fördermittel für Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) hat den Programmbereich Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie (progres.nrw) wiedereröffnet. Es können für vier Fördergegenstände Zuschüsse beantragt werden, die aufeinander aufbauen und das Risiko bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie absichern.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Kommunen in NRW.
Förderaufruf Klimaanpassung und Natürlicher Klimaschutz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den zweiten Förderaufruf zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ veröffentlicht. Der Förderaufruf richtet sich an Kommunen zur Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz. Anträge können vom 15.05.2025 bis 15.08.2025 gestellt werden.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Kontakt
- Zeiten
Ort
Klimaschutz
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC
Kontakt
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr