Das Plangebiet umfasst das Stadtgebiet Niederkassel mit Ausnahme eines Bereiches am Mondorfer Hafen, der dem Landschaftsplan Nr. 6 „Siegmündung“ zugeordnet ist. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.
Die 1. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 „Niederkassel“ ist Teil eines Projektes zur Harmonisierung der Landschaftspläne als Satzungen des Rhein-Sieg-Kreises. Durch erhebliche Veränderungen in den rechtlichen Grundlagen ist eine Anpassung der Vorschriften für die Schutzgebiete (Verbote, Unberührtheiten, Ausnahmen), eine Einarbeitung der Entwicklungen in der Bauleitplanung sowie eine Vereinheitlichung der teilweise in die Jahre gekommenen Pläne erforderlich. Alle rechtskräftigen Landschaftspläne sollen sukzessive im Rahmen von Änderungsverfahren aktualisiert und in ein einheitliches Format gebracht werden.
Nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung hat das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises den aktuellen Entwurf erarbeitet. Der Entwurf ist, nach dem Beschluss des Kreistages am 02.07.2025, die Planungsgrundlage für die Durchführung der Öffentliche Auslegung nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes NRW.
Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Entwurfs des Landschaftsplanes kann hier eingesehen werden:
Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum vom 25. August 2025 bis zum 10. Oktober 2025 ebenfalls
- beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum A 7.30 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (02241 13-3489)
- im Rathaus Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel zu den üblichen Öffnungszeiten
eingesehen werden.
Online kann der Entwurf im oben genannten Auslegungszeitraum über das Portal "Beteiligung NRW" eingesehen werden:
Aktuell gilt diese Fassung des Landschaftsplans Nr. 1 "Niederkassel":
Bis einschließlich 10. Oktober 2025 können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung.
Schriftliche Anregungen können auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgebracht werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an lp1-offenlagerhein-sieg-kreisde.